Hallo, Seit 2010 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in meiner Steuererklärung nicht berücksichtigt. Auch wurde ich von Anfang an in Steuerklasse 1 gestuft statt Steuerklasse 2. 2017 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dann zum 1. mal berücksichtigt, deswegen ist es überhaupt erst aufgefallen, dass ich die ganze Zeit falsch veranlagt wurde. Leider habe ich dem Finanzamt vertraut, bei meinem Einkommen kann man nicht sonderlich viel falsch machen, dachte ich. Somit habe ich das Kauderwelsch aus den Bescheiden nicht nachgeprüft. Allerdings ist mir irgendwann mal aufgefallen, dass Elster zu meinen Gunsten höher gerechnet hat, hab mir bedauerlicherweise nichts weiter dabei gedacht. Mein Fehler, kann man so sehen und ich habe so gesehen wohl keine rechtliche Handhabe. Wobei mir die eine Dame, als ich dann endlich mal nachhakte, sagte, bis 2014 könnte man noch was machen, da ich alles korrekt eingetragen habe und es trotzdem nicht berücksichtigt worden ist. Der andere Herr, dem ich die alten Steuererklärungen dann schickte, teilte mir das Gegenteil mit.
Aber wie kann das sein, dass dem Finanzamt seit 2010 der selbe Fehler unterläuft? Vielleicht kann ich nichts mehr für mich machen, aber ich möchte verhindern, dass dies anderen passiert. Ich möchte wissen, wie ich 6 Jahre um mein Geld gekommen bin, außer, dass ich dem Finanzamt zu sehr vertraut habe oder dem Arbeitgeber von wegen Steuerklasse?. Wem oder welchen Umstand habe ich das zu verdanken, obwohl ich alles korrekt angekreuzt und den Entlastungsbetrag / kompletten Freibetrag beantragt habe. Wenn ich schon in der falschen Steuerklasse bin , ich es doch mit der Erklärung zurückholen hätte können. Wo kann ich diese Auskunft bekommen oder mich gegebenenfalls beschweren oder eventuell sogar klagen?
Die andere Frage wäre, wenn ich beim Finanzamt nichts mehr machen kann, könnte ich das denn beim Arbeitgeber? Dieser hat mich doch in Steuerklasse 1 gestuft oder legt die Steuerklasse fest?
Das Finanzamt kann 5 Jahre lang Steuern zurück holen, wenn einer falsch eingestuft ist,oder ?. Kann ich das auch ???
Vielen Dank im Voraus
Darüber hinaus kenne ich keinen, der nicht irgendwo wohnt. Und Leute, die wohnen, haben in aller Regel auch Aufwendungen getragen, die nach § 35a EStG abzusetzen sind.
Soviel zu "habe nichts abzusetzen".
Übrigens besteht hier (isoliert betrachtet) keine Pflicht zur Abgabe, da § 46 (1) Nr. 3a EStG voraussetzt, dass beide Arbeitslohn bezogen haben. Es kann natürlich andere Gründe für eine Pflichtveranlagung geben.