Gibt es eine Strafe vom Finanzamt für die Nichtausübung eines Gewerbes?

1 Antwort

Nein, nichts tun ist in DEutschland nur in einem Fall verboten, bei der unterlassenen Hilfeleistung.

Du gibst die Erklärung mit einer Anlage "G" ab, in der 0,- Euro steht.

Aber eigentlich bezweifele ich, dass das richtig ist, denn Du müsstest einen Verlust zumindest in Höhe der Kosten für die Gewerbeanmeldung haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

blackleather  19.10.2015, 13:54

Nein, nichts tun ist in DEutschland nur in einem Fall verboten, bei der unterlassenen Hilfeleistung.

Nicht ganz.

Ich will gar nicht darauf eingehen, dass man z.B. auch einen Totschlag oder eine Körperverletzung durch Unterlassen begehen und sich dadurch strafbar machen kann, aber im vorliegenden Fall deutet immerhin einiges auf eine Ordnungswidrigkeit gem. § 146 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO wegen der Anmeldung eines Gewerbebetriebes, der gar nicht ausgeübt wurde, also einer nicht richtig erstatteten Anzeige i. S. d. § 14 GewO.

wfwbinder  19.10.2015, 14:31
@blackleather
   Ich will gar nicht darauf eingehen, dass man z.B. auch einen Totschlag oder eine Körperverletzung durch Unterlassen begehen und sich dadurch strafbar machen kann

Du hast natürlich Recht. Keine Frage. Aber es sollte mehr ein Gag in der Antwort sein. 

    aber im vorliegenden Fall deutet immerhin einiges auf eine Ordnungswidrigkeit gem. § 146 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO wegen der Anmeldung eines Gewerbebetriebes, der gar nicht ausgeübt wurde, also einer nicht richtig erstatteten Anzeige i. S. d. § 14 GewO.

Ich würde die Anmeldung hier als Vorbereitungshandlung sehen, aber der Frager sollte schnell abmelden, weil sein Vorhaben nun wohl aufgegeben ist.

EnnoWarMal  19.10.2015, 15:29
@blackleather

Ohne jetzt  nachzuschlagen: Heißt das, wenn ich ein Gewerbe anmelde, muss ich es gefälligst auch betreiben?

Ich habe einen Hebezeugführerpass, habe allerdings zuletzt 1988 einen Kran geführt. Mach ich mich jetzt auch strafbar?

wfwbinder  19.10.2015, 18:19
@EnnoWarMal

Da hast Du nun aber Glück gehabt, nach 27 Jahren ist es verjährt.