Mein Steuerberater bucht eine Rechnung doppelt und lässt die Widerspruchsfrist verstreichen, was soll ich nun tun?

4 Antworten

Der Sachverhalt wirkt etwas seltsam.

Wurden Gewinnermittlung und Steuererklärung nicht durchgegangen bevor sie versandt wurden?

Dein Steuerberater hat ein Problem, wobei ich mir das mit der doppelten Buchung einer Rechnung zwar theoretisch vorstellen kann, nur das merkt man doch dann in der Buchhaltung des Folgejahres. Wer bilanziert, macht ja die Buchhaltung nicht erst am Jahresende und bei einer E-Ü-Rechnung werden nur Zahlungsvorgänge und keine Rechnungen gebucht.

Allerdings kann sich das Finanzamt nicht einfach dahinter verstecken, dass keine ausdrückliche Begründung dazugeschrieben wurde, wenn man eine berichtigte Steuererklärung einreicht.

Stelle einfach den Anspruch gegen den Steuerberater in schriftlicher Form.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

samuel1234 
Beitragsersteller
 10.08.2015, 14:05

Wurden Gewinnermittlung und Steuererklärung nicht durchgegangen bevor sie versandt wurden?

Nein, die Steuererklärung wurde einfach abgeschickt. Ich habe nichts unterschrieben oder bestätigt und wurde auch nicht über den ermittelten Gewinn informiert. Ich habe auch selbst eine einfache Zusammenstellung der Rechnungen beigelegt und den Gewinn berechnet. Hier hätte ich vom Steuerberater erwartet, dass er sich meldet, wenn er merkt das meine Zahlen von seinen abweichen.

Dein Steuerberater hat ein Problem, wobei ich mir das mit der doppelten Buchung einer Rechnung zwar theoretisch vorstellen kann

E-Ü-Rechnung ist es bei mir. Ich habe es falsch erklärt. Er hat meine Lohnzahlungen, die auf einem Praktikanten-Vertrag standen, den ich den Unterlagen hinzugefügt hatte, noch mal als Geschäftsrechnung zu meiner selbständigen Tätigkeit hinzugerechnet. Die Zahlungen tauchen also bei den Lohn-Angaben und der EÜR meiner selbständigen Tätigkeit auf.

Allerdings kann sich das Finanzamt nicht einfach dahinter verstecken, dass keine ausdrückliche Begründung dazugeschrieben wurde, wenn man eine berichtigte Steuererklärung einreicht.

Ich habe noch mal mit dem Finanzamt telefoniert. Das Problem war nicht die fehlende Begründung sondern das die Einspruchsfrist schon abgelaufen war. Der Steuerberater hat einfach viel zu lange gebraucht. Jetzt im Nachhinein weiß ich, dass ich den Einspruch auch hätte selber machen können. Auf jeden Fall habe ich dokumentiert, dass ich per Fax die falsche St.-Erklärung 5 Tage nach Erhalt an den Berater geschickt und die Korrektur mit ihm besprochen habe. Es war also noch genug Zeit.

Stelle einfach den Anspruch gegen den Steuerberater in schriftlicher Form.

Kannst du mir das noch genauer erläutern? Soll ich anhand eines EK-Steuer-Rechners die Differenz berechnen ~1000€ und in dem Anspruch-Schreiben die Summe mit Angabe einer Frist fordern? Kann ich danach ein normales Mahnverfahren einleiten?

wfwbinder  10.08.2015, 14:18
@samuel1234

Ja, entweder zu einem anderen Berater, oder eben so, die zu hohe Steuer berechnen und ein Schreiben absenden, "wegen Überschreitung der Einspruchsfrist wurde die Steuer zu hoch berechnet, daher fordere ich sie auf .....,- bis zum .... an mich auszuzahlen.

MfG

Es fällt hier schwer, an einen Steuerberater zu glauben. Da sind so eklatante Fehler passiert, die passieren einem Steuerberater nicht.

Der Steuerberater hat dann eine korrigierte Steuererklärung an das Finanzamt geschickt,

Man schickt keine korrigierte Steuererklärung an das Finanzamt. Man schreibt einen Einspruch (nicht: Widerspruch) und erläutert den Grund.

"....versehentlich eine Einnahme doppelt verbucht..."

Wenn ein Nichtsteuerberater eine korrigierte Steuererklärung ans Finanzamt sendet, muss das Finanzamt dies wohl in einen Einspruch umdeuten, aber von einem Steuerberater sollte man schon erwarten können, dass er das geeignete Rechtsmittel auch benennen und durchziehen kann. Ansonsten ist der Fall verballert und der Steuerberater haftet.

Nun wird er wegen maximal 1.424 Euro Steuerschaden wohl keine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, aber in den Geldbeutel muss er wohl greifen.

Du musst nur deinen Anspruch durchsetzen.

die Probleme hatte ich auch, aber ich hatte nicht einmal Chancen bei Gericht. Der Richter meinte, im großen und ganzen werde ich den Prozess verlieren obwohl er mir in einigen Punkten Recht gibt.

Also vergiss es auch ein Steuerberater ist ein Jurist

Also hier ist in jedem Fall der Wechsel des Steuerberaters fällig. Die Rechnung des Steuerberaters würde ich mit Hinweis auf nicht erfolgten Widerspruch nicht zahlen. Allerdings muss jedem klar sein, das der Steuerbürger letztlich für alles Haftet. Du kannst den Steuerberater 10x Anrufen und einen Widerspruch fordern. Ein Fax ans FA mit Widerspruch, Begründung folgt hätte gereicht um Deine Rechte zu wahren. Leider glauben viele Leute, sie wären nicht mehr zuständig, wenn ein Steuerberater beauftragt wurde. Der Steuerberater ist nur Gehilfe.


samuel1234 
Beitragsersteller
 10.08.2015, 14:09

Danke für deine Antwort. Ja mittlerweile hab ich auch gelernt, dass ich selber Einspruch hätte einlegen sollen. Mir wurde immer vom Steuerberater gesagt: "Nein, nichts selber machen. Schicken Sie uns das."

Die Rechnung habe ich noch nicht bezahlt. Wurde von dem Steuerbüro auch mehrmals angelogen, das Schreiben schon raus sind und das hat einfach nicht gestimmt. Ich rufe da seit 5 Monaten regelmäßig an und werde ständig vertröstet. Echt frustrierend! Meine aktuelle Steuererklärung habe ich jetzt selber gemacht und auch schon meinen Bescheid bekommen.