Kann es das Finanzamt ablehnen, mir auf Antrag Kopien meiner alten Steuererklärungen zukommen zu lassen?
Ich habe das Finanzamt gebeten, mir die Kopien der während meiner (inzwischen geschiedenen) Ehe eingereichten gemeinsamen Steuererklärungen (gemeinsame Veranlagung von mir und meinem jetzt geschiedenen Ehemann) zukommen zu lassen. Das Finanzamt hat mich in seinem Antwortschreiben darum gebeten, bei einer bestimmten Bearbeiterin anzurufen, die mir dann sagte, dass das nicht möglich sei. Muss ich mich damit zufrieden geben? Oder muss das Finanzamt schriftlich antworten und begründen, warum ich die Unterlagen nicht bekommen kann? Mein geschiedener Mann hatte die Herausgabe der Unterlagen verweigert. Den damaligen Steuerberater hatte ich ebenfalls gebeten, mir die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, ich habe aber keine Antwort bekommen. Danke!
5 Antworten
Hallo,
die Bearbeiterin vom FA hatte entweder schlichtweg keinen Bock oder einen Berg Arbeit abzuarbeiten. Eigentlich ist es schon auch möglich Kopien auszustellen. Ich tippe eher auf " keinen Bock " - soll auch bei Beamten vorkommen. ;-)
Wenn der Steuerberater bisher die Einkommensteuer für euch gemacht hat, dann hat er auch Kopien für seine Kanzlei gemacht. Allerdings, umsonst ist nicht einmal der Tod - ein paar Cents wird's kosten !
Fragen kostet n o c h nichts ! :o)
der Steuerberater ist auf jeden Fall nicht verpflichtet, die Unterlagen KOSTENLOS auszuhändigen ....
ich gehe davon aus, dass er bereits eine Kopie der Erklärung ausgehändigt hat ...
somit ist er seiner Pflicht nachgekommen ...
wenn Du dem Steuerberater Kostenerstattung anbietest, sehe ich keine Probleme, dass er eine Kopie aushändigt
Das Finanzamt ist sicher die bessere Alternative, da ist man sicher, dass die "richtige" Erklärung kopiert wird. Und beim FA gibt es einen Vorgesetzten der Sachbearbeiterin, wo man vorsprechen kann und bei dieser Gelegenheit kann man seine Bereitschaft, die Kopierkosten zu bezahlen, erklären. Der Vorgesetzte wird dann klären, ob "kein Bock" die Begründung sein kann.
Auf den Steuererklärungen befinden sich interne Vermerke, deswegen werden Kopien davon grundsätzlich nicht ausgehändigt - es sei denn, ein berechtigtes Interesse besteht und die Unterlagen sind anderweitig nicht aufzutreiben. Kommt sicherlich auf auf die Gepflogenheiten eines jeden FA an.
Um die Kopierkosten geht es auch nicht. Wie sollen die denn auch überhaupt verbucht werden? Außerdem geht bestimmt kein Vollziehungsbeamter dafür zur Sparkasse und zahlt es ein.
Also was man bei diesem Pingpongspiel als nächstes zu machen hat, liegt ja auf der Hand, oder?
Macht das Finanzamt Pinng - mache ich Pong.
Ich schätze, dass das Finanzamt nur keine Lust hat sich die Arbeit zu machen. Ich würde direkt hinfahren und persönlich um die Kopien bitten. Sei es beim Amt oder beim Steuerberater. Da es auch deine Unterlagen sind hast du ein Recht darauf!