Hallo, eine etwas komplizierte Frage und Sachlage. Wie folgt, ich bin verheiratet und mein Ehemann geht arbeiten und besitzt ein Eigenheim (was abbezahlt wird). Ich bin seit längerer Zeit Gesundheitlich bedingt Zuhause und warte auf die EW Bewilligung. In dieser Zeit wurden unsere Steuerklassen von 4/4 auf 3/5 umgestellt.
Mein Mann muss eine Einkommenssteuererklärung machen wegen dem Haus. Ich alleine habe einen Bank Gläubiger der sich auf nichts einlässt und alle Register zieht. Steuerrückerstattung ist soweit ich weiß Pfändbar.
Aber wie wird es bei Eheleuten berechnet? Bei der gemeinsamen Veranlagung können doch nicht alles nehmen oder? Da es ja auch meinen Mann betreffen würde. Bei einer getrennten Veranlagung wird er wohl was zurück zahlen müssen und meins wäre weg wenn was bekäme.
Weiß jemand wie sich das wirklich verhält und was wäre besser? Bzw was sollte ich am besten tun, um meinem Mann Finanziell nicht zu schaden? !
Danke im voraus für Hilfe.
Lg Maya