Kann ich die Fahrtkosten für das berufsbegleitende Zweit-Studium auch als Werbungskosten absetzen?

3 Antworten

Sämtliche Kosten des Zweitstudiums sind Fortbildungskosten, nicht nur die Fahrten zur Uni.

Beachte, dass die Fahrten zur Uni Dienstreisen sind mit 30ct pro gefahrenenem Kilometer, nicht nur pro Entfernungskilometer berücksichtigungsfähig sind.

Eine Dokumentation ist m.E. überflüssig, da bei so geringen Entfernungen ohnehin nur kleine Beträge zsammen kommen. Die gesamten Fortbildungskosten würde ich ggf. in einer kleinen Aufstellung zur Anlage N summarisch nach Themengebieten (Fahrtkosten, VpflMehraufw, Arbeitsmittel etc) zusammenfassend darstellen).

Das Zweitstudium ist ja Fortbildung und somit sind die Fahrten zur Uni wie eine Dienstreise zu behandeln. Daher 30 Ct. pro Kilometer

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

x2steichert 
Beitragsersteller
 03.09.2015, 15:29

Ich arbeite als Teamassistent( befristeter 2 Jahresvertrag) und fahre 2x wöchentlich nach der Arbeit zur Uni. Die Kosten trage ich auch alleine,ohne Zuschuss vom AG. Ist es dann noch eine Fortbildung?

wfwbinder  03.09.2015, 20:56
@x2steichert

steuerlich gesehen schon. Alles ist in die Vorschriften einzuordnen und da ist es egal, ob einer nach der Arbeit zur Universität, oder zur Meisterschule fährt, die Vorschriften sind die gleichen.

Ich arbeite als Teamassistent( befristeter 2 Jahresvertrag) und fahre 2x wöchentlich nach der Arbeit zur Uni. Die Kosten trage ich auch alleine,ohne Zuschuss vom AG. Ist es dann noch eine Fortbildung?