Steuernachzahlung für 2 Monate Midijob, wenn in den anderen Monaten mehr verdient wurde?
Ich hatte 2016 2 Monate (Mai und Juni) einen Job unterhalb der Steuergrenze. Daher wurden mir für diese Zeit keine Steuern abgezogen. Davor und danach habe ich jedoch mehr verdient, sodass ich aufs Jahr gerechnet im Monatsmittel deutlich über der Grenze bin, wo ich Lohnsteuer zahlen muss. Aus verschiedenen anderen Gründen will ich eine Steuererklärung machen. Bleiben die beiden Monate steuerfrei oder muss ich damit rechnen, dass ich für die beiden Monate Steuern nachzahlen muss, weil ich insgesamt im Jahr zu viel verdient habe?
2 Antworten
Nach Adam Riese bekommst Du eine Rückzahlung, wenn Du in 10 Monaten normal versteuert hast und in zwei Monaten im Midijob warst.
Grund: Der in diese beiden Monaten nicht ausgeschöpfte Teil-Freibetrag kommt den anderen Monaten "zugute", so dass für einige Hundert Euro keine Steuern gezahlt werden.
Aus verschiedenen anderen Gründen will ich eine Steuererklärung machen.
Schade, dass Du das nicht näher erklärt hast.
Bleiben die beiden Monate steuerfrei
Maßgeblich sind alle Einkünfte des Kalenderjahres, egal wie die Höhe in den einzelnen Monaten war.
Nein. Es werden nicht für "zwei Monate" Steuern nachgefordert, sondern für die Einkommensteuer auf das gesamte zu versteuernde Jahreseinkommen, die noch nicht durch Lohnsteuer abgedeckt ist. Es gibt m. W. keine monatliche Einkommensteuer, sondern nur eine jährliche Einkommensteuer. Bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung wird hingegen der Grundfreibetrag mit 1/12 berücksichtigt.
Beim Steuerbescheid wird also ein Mehr oder Minder u.a. aus den monatlichen Lohnsteuerzahlungen bzw. Steuerklassen(änderungen) bzw. aus Steuervorauszahlungen berücksichtigt.
Wenn Dein Einkommen aus den "restlichen" 10 Monaten bereits - auf's Jahr gerechnet - zu einer Einkommensteuerbelastung führt, dann folgt aus Deinen zwei Monatseinkommen mit "ohne Lohnsteuerabzug" eine Steuernachbelastung. Du zahlst also nicht wegen "zwei Monaten", sondern wegen des Einkommens in dieser Zeit (egal, ob in einer Woche oder in 9 Wochen verdient).
bytheway: die Steuerklasse 6 verpflichtet zur Abgabe der Steuererklärung ...
Dachte, das schweift zu weit vom Thema ab: weil ein Arbeitgeber mich zu spät abgemeldet hat, wurde ich in die Steuerklasse 6 eingeordnet, weil deswegen 2 Jobs angemeldet waren. Das will ich durch die Steuererklärung korrigieren. Hat also nichts damit zu tun.
Also, wenn ich dich richtig verstanden habe, werden für diese beiden Monate noch Steuern nachgefordert?