Muss ich in der Steuererklärung den Vater meines Sohnes angeben, auch ohne Vaterschaftsanerkennung?

2 Antworten

Wenn es keinen "amtlich" bekannten Kindsvater gibt, kannst/darfst du auch niemanden eintragen (evtl. "amtlich unbekannt" einsetzen).

Die Freibeträge erhälst du dann in voller Höhe statt nur mit 1/2 (m.W. ausgenommen, wenn du Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten hast).

@Gaenseliesel
Sicher meinst du die Anlage Kind (die eher selten benötigte 'Anlage K' dient der Übertragung von KfB auf Groß- u. Stiefelternteile).

Nein musst du nicht ! Steuerlich ist es dein Kind und wird bei dir in der Anlage " K " berücksichtigt.

Die Vaterschaftsanerkennung hat mit deiner Einkommensteuererklärung nichts zu tun.