Muss ich in der Steuererklärung den Vater meines Sohnes angeben, auch ohne Vaterschaftsanerkennung?
Hallo,
der Vater meines Sohnes hat die Vaterschaft nicht anerkannt. Muss ich ihn jetzt trotzdem in der Steuererklärung angeben oder hat mein Sohn steuerrechtlich keinen Vater? Danke!
2 Antworten
Wenn es keinen "amtlich" bekannten Kindsvater gibt, kannst/darfst du auch niemanden eintragen (evtl. "amtlich unbekannt" einsetzen).
Die Freibeträge erhälst du dann in voller Höhe statt nur mit 1/2 (m.W. ausgenommen, wenn du Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten hast).
@Gaenseliesel
Sicher meinst du die Anlage Kind (die eher selten benötigte 'Anlage K' dient der Übertragung von KfB auf Groß- u. Stiefelternteile).
Nein musst du nicht ! Steuerlich ist es dein Kind und wird bei dir in der Anlage " K " berücksichtigt.
Die Vaterschaftsanerkennung hat mit deiner Einkommensteuererklärung nichts zu tun.