Welche Steuerklasse wäre ratsam bei deutsch-amerikanischer Ehe?
Ich bin Hauptverdienerin, Mann (Amerikaner) berentet bekommt Veteranenrente und kleine Militärrente. Ich zahle Steuern in Deutschland, mein Mann in Amerika und ich mache immer eine getrennte Steuerveranlagung. Haben jetzt ein Kind zusammen. Sind nach der Heirat in Steuerklasse IV/IV eingestuft worden. Habe diese dann auf III/VI geändert. Nun wurde mir von dem Finanzamt mitgeteilt das ich bei dieser Steuerklassen-Stellung höchstwahrscheinlich eine Nachzahlung haben werde, da nur ich hier Steuern zahle und somit als "unverheiratet" zählen würde, aber durch meine Änderung der Steuerklasse ja momentan weniger zahle. Ausserdem müsste ich trotz getrennter Veranlagung die Steuerkarte von meinem Mann vorlegen, seine Rente (welche Deutschland gar nicht zahlt) würde dann auf mein Gehalt mit angerechnet und höher versteuert werden. Also auf gut deutsch würden wir doppelt bestraft werden weil mein Mann auf beiden Seiten Steuern zahlen muss und ich trotzdem höher versteuert werden würde. Soviel ich weiss ist die Veteranenrente auch in Deutschland steuerlich unantastbar. Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation und kann uns einen guten Tip geben welche Steuerklasse für uns die bessere wäre?
1 Antwort
Ich gehe mal davona aus, dass der Ehemann ebenfalls in Deutschland wohnt und somit hier unbeschränkt steuerpflichtig ist (sonst ginge aj die Steuerklassenkombination 4/4 oder 3/5 gar nicht. Damit unterliegen bestimmte Einkünfte von ihm in Deuschland dem Progressionsvorbehalt und es ist tatsächlich zu berechnen, ob eine Zusammenveranlagung wirklich günstiger ist als eine Einzelveranlagung.
Bei einer Einzelveranlagung wäre die Aussage vom Finanzamt, wonach er seine Einkünfte bei deiner Steuererklärung mit aufdecken müsste, falsch. Aber man fragt ja auch nicht das Finanzamt bei sowas. Die haben doch wenig Ahnung. Ich frag ja auch nicht die Krankenkasse danach, wie eine Operation durchgeführt wird.
Letztlich ist aber die Lohnsteuerklasse völlig egal, denn die bestimmt ja nur, wieviel Lohnsteuer vom Lohn einbehalten wird. Und nicht, wieviel Einkommensteuer tatsächlich festgesetzt wird.