Ist der Besuch auf einer Wissenschaftskonferenz als Referent steuerlich absetzbar?
Sehr geehrte Befragte und Antwortende,
letztes Jahr war ich auf einer wissenschaftlichen Konferenz und habe dort die Ergebnisse meiner Masterarbeit vorgestellt. Da es sich dabei nicht um eine Arbeit für meinen Arbeitgeber handelte, habe ich die Kosten privat getragen.
Neben dem Konferenzticket, sind auch noch Druck- und Fahrtkosten angefallen.
Meine Frage ist, ob und wie ich diese Kosten absetzen könnte? Sind das ggfs. alles Werbungskosten?
Immerhin kann ich den Mitgliedsbeitrag des organisierenden Verbandes auch absetzen.
Vielen Dank!
1 Antwort
Ja, Du darfst sie als Werbungskosten (oder je nach Berufsziel evtl. auch als Betriebsausgaben) angeben.
Gab es kein Honorar? Wenn Du Honorar erhalten hast, dann mußt Du die Kosten gegen diese Einnahme rechnen!
Betriebsausgaben sind ansetzbar, wenn Du selbstständig bist und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe oder einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit beziehst. Offensichtlich ist das noch nicht gegeben. Bestenfalls kämen dann wohl Vorgründungskosten infrage. Allerdings ist es in dem Fall in der Regel einfacher, sie als Werbungskosten der nichtselbstständigen Tätigkeit geltend zu machen, wenn Du in einem Angestelltenverhältnis stehst.
In welchem Fall könnte es denn sinnvoll sein, die Kosten als Betriebsausgaben anzusetzen?
Es geht weniger, um sinnvoll, sondern sachgerecht. Und in Deinem Fall würde dem Kommentar von Ernsterwin folgen und "Werbungskosten" wählen.
Vielen Dank für die Antwort!
Das klingt schoneinmal sehr gut für mich.
In welchem Fall könnte es denn sinnvoll sein, die Kosten als Betriebsausgaben anzusetzen? Geht es hier um Gründungskosten (als eher konkretes Ziel) oder auch bspw. um ein angestrebte Promotion (eher abstrakt)?