Sohn macht Duales Studium, erhält Gehalt, zahlt Steuern. Zusätzlich erhalten wir als Eltern Kindergeld. Kann der Sohn trotzdem seine Ausbildungskosten absetzen?
Unser Sohn macht ein Duales Studium und erhält ein Gehalt wovon er auch Steuern abgezogen bekommt (ca. 20,-€/Monat). Er wohnt weiterhin in unserem Haushalt und wir als Eltern erhalten Kindergeld für ihn. Kann unser Sohn trotzdem seine Ausbildungskosten steuerlich geltend machen bzw. ist er überhaupt verpflichtet eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben.
2 Antworten
Was ist mit Ausbildungskosten gemeint?
Kann unser Sohn trotzdem seine Ausbildungskosten steuerlich geltend machen bzw. ist er überhaupt verpflichtet eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben.
Wenn er Ausbildungskosten hat, kann er die auch abziehen, wenn er eine Einkommensteuererklärung macht.
Da er nur 20,- Euro an Steuern monatlich abgezogen bekommt, ist natürlich die Erstattung auf 240,- Euro pro Jahr beschränkt, egal wie hoch die Kosten sind.
Wenn er ausser dem Gehalt aus dem dualen Studium keine anderen Einkünfte hat, ist er nicht verpflichtet eine Erklärung abzugeben.