Hallo,

es geht um die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014.

Ich war das ganze Jahr Student. Habe also Studiengebühren und -Beiträge sowie Krankenversicherungsbeiträge gezahlt.

Nebenbei habe ich einen 450 € Minijob ausgeübt. Dieser wurde pauschal versteuert (nicht auf LSt-Karte) Dabei habe ich die Rentenversicherung aufgestockt (damit ich riestern kann) und monatlich 33,34€ über den Arbeitgeber in einen VL-Fondparplan einzahlen lassen. (um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen)

Meine Fragen: Kann ich die Studiengebühren und KV-Beiträge als vorweggenomme Werbungskosten in der Einkommensteuer geltend machen? Oder entsteht kein Verlust da Einkünfte durch den Minijob entstanden sind?

Kann ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen? Oder ist das durch die Pauschalversteuerung gar nicht möglich? Wenn doch, muss ich das in Anlage N angeben? (Zeile wäre super :) )

Eigentlich war mein Plan beide Vorteile zu nutzen, aber irgendwo ist mir ein Fehler unterlaufen.

Freue mich auf Antworten! LG Philipp