Wir, nicht verheiratet, sind zusammen umgezogen, haben beide neue Arbeitgeber. Können wir die Umzugskosten (Steuer) zusammenrechnen und einfach durch 2 teilen?
2 Antworten
Hallo,
wenn die Voraussetzungen bestehen, ja ! Entweder die tatsächlichen Kosten oder die Pauschalen sind ansetzbar.
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/umzug-aus-beruflichen-gruenden-kosten-absetzen.html
Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Umzugskosten als Werbungskosten müssen zuerst geprüft werden. Hierzu findest Du hier mehr Informationen dazu:
https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/U/Umzugskosten.html#D063082300002
Wenn dies gegeben ist, versucht Ihr einfach, die gewünschte Rechenweise zum hälftigen Werbungskostenansatz vorzunehmen. Dieses Vorgehen ist ja nicht unplausibel.