Vorzeitige Veräußerung eine geschlossenen Immobilienfonds
Hallo, wir haben Ende letzten Jahres einen geschlossenen Immobilienfonds vorzeitig über einen Vermittler veräußert. Diser Fonds war noch nicht voll eingezahlt. Von der eingezahlten Summe haben wir 70 % erhalten abzüglich einer Gebühr für den Vermittler und die Fondsgesellschaft. Wo gebe ich jetzt den Gewinn abzüglich der angefallenen Kosten in der Steuerklärung an und was wird versteuert (nur der Differenzbetrag). Wie muss ich das dann angeben?
Vielen Dank! T.
1 Antwort
Bei geschlossenen Immobilienfonds kommen je nach Konstruktion und Art der Verlust- bzw. Gewinnzuweisungen eine oder mehrere Einkunftsarten in Frage:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
Es ist insbesondere für die Anerkennung von Verlusten bedeutend, ob Du eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen kannst. Die Grundlage für die vorzeitige Veräußerung wären also zu beleuchten.
Im Normalfall wäre das Ergebnis (Gewinn minus Kaufkosten und Nebenkosten für Kauf/Verkauf) als negative Einkunft aus einem privaten Veräußerungsgeschäft (§23 Abs. 1 Nr. 1 EStG) anzugeben. Bedenke jedoch, daß Abschreibungen auf Gesellschaftsebene zu Buchwerten führen können, die einen für Dich tatsächlich vorliegenden Verlust als Gewinn darstellen. Damit würde eine Besteuerung des "Gewinns" erfolgen. Man muß das sehr genau anhand der steuerlichen Daten der Gesellschaft und Deines Vertrags prüfen. Da Du ohne Einzahlung der vollständigen Einlage noch kein Gesellschafter warst, könnte es eine einfache Rechnung werden. Könnte :-)