Kann ich bei unentgeltlicher Zimmerüberlassung (Leihe) trotzdem die Nebenkosten über mein Kleingewerbe anrechnen?
Meine Eltern haben Eigenheim, welches bereits abbezahlt ist. Sie würden mir dort ein Zimmer ca 15 qm für meine Nebentätigkeit überlassen. Eine Miete wollen Sie nicht, sondern würden mir dieses Zimmer unentgeltlich überlassen. Ich habe schon recherchiert, dass dafür dann ein Leihvertrag aufgesetzt werden sollte. Die Nebenkosten möchte ich Ihnen aber anteilig natürlich zahlen. Meine Frage: Kann ich diese dann über mein Gewerbe absetzen? Das Zimmer wird definitiv benötigt, das ist keine Frage. Habe ich auch bei der Anmeldung angegeben. Muss ich trotzdem noch etwas beachten? Kann sich das steuerlich negativ aus meine Eltern auswirken? Sie würden das in Ihrer Steuer ja unberücksichtigt lassen, richtig?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
1 Antwort
Alles richtig gemacht.
Da du das Zimmer für die Ausübung deiner beruflichen Tätigkeit benutzt UND es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer handelt, sind die daraus entstehenden Aufwendungen natürlich Betriebsausgabe.
Für deine Eltern ändert sich nichts, außer dass sie dann eine Scheibe Wurst mehr auf dem Brot haben. Eine Vermietung kommt zumindest steuerlich nicht zum Tragen, da keine Überschüsse erzielt werden.