Kann ich Außenanlagen eines neu gebauten Mietshauses (EFH) gesondert abschreiben oder muss ich diese zu den AK/HK aktivieren?
Konkret geht es um ein Gerätehaus mit zugehöriger Bodenplatte, einen Baum, einen Sichtschutzzaun, einen Zaun und etwas Pflasterarbeiten.
1 Antwort
Dazuaktivieren muss und kann man nur Bestandteile des Grundstücks, also des Gebäudes. Was das ist, steht in §§ 93 ff. BGB.
Ich sehe hier keine Gebäudebestandteile, sondern extra zu aktivierende Gegenstände.