Wie lange rückwirkend kann das Finanzamt eine Einkommensteuererklärung verlangen?
Ich habe die letzen drei Jahre keine Einkommensteuererklärung gemacht, da ich es nicht für nötig gehalten habe. Beim Durchblick meiner Unterlagen ist mir dann aber aufgefallen, dass ich doch eine hätte machen müssen, wahrscheinlich muss ich Steuern nachzahlen. Was kann jetzt auf mich zukommen?
1 Antwort
Das Finanzamt kann eine EkSt-Erklärung noch bis 7 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres verlangen: 3 Jahre bis zum Beginn der Festsetzungsfrist (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO) plus Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Die Festsetzungsfrist verlängert sich sogar auf zehn Jahre, wenn Steuer hinterzogen wurde, und auf fünf Jahre, wenn Steuer leichtfertig verkürzt worden ist. Wenn du Steuern hinterzogen hast, solltest du dich schnell anzeigen, dann passiert dir nichts.