Wie wird ein Nutzungsentgelt (Immobilie) steuerlich angesetzt?
Ausgangslage: im letzten Jahr gekaufte Immobilie, bisheriger Besitzer bleibt gegen Zahlung eines im notariellen Vertrag geregelten Nutzungsentgelts noch längere Zeit (ca. ein Jahr lang, maximal 18 Monate nach Kaufpreiszahlung) dort wohnen
Das Nutzungsentgelt entspricht anfangs ungefähr den Zinszahlungen, das Entgelt erhöht sich im Laufe der Zeit.
Hier liegt ja ganz klar keine Gewinnerzielungsabsicht vor (Eigennutzung der Immobilie ist geplant). Was kann und muss jetzt in der Steuererklärung angegeben werden? Anlage V mit dem Nutzungsentgelt als Einnahme ist klar. Was kann auf Ausgabenseite dagegen gestellt werden? Die Zinsen? Eventuell weitere Werbungskosten in Verbindung mit der Beschaffung der Immobilie?
Danke schon mal für ein paar hilfreiche Ratschläge
1 Antwort
Das Entgelt für die Nutzung einer Sache, insbesondere eines Grundstücks bzw. eines Teils davon, nennt man Miete.
Und hierfür hat der Gesetzgeber die steuerlichen Folgen ziemlich genau in § 21 (2) EStG in klare Worte gefasst:
"Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich."