Steueroptimierung Immobilie?
Moin!
Folgendes Szenario:
Person A ist Einzelunternehmer und besitzt eine vermietete Immobilie. Die Mieteinkünfte wären aufgrund des Subsidiaritätsprinzips Einkünfte aus Gewerbebetrieb und deshalb GewSt-pflichtig. Zudem treiben die Mieteinkünfte den persönlichen ESt-satz von Person A nach oben (Die Einkünfte durch den eigentlichen Gewerbebetrieb wurde dadurch ebenfalls einem höheren Steuersatz unterliegen).
Person B ist ein Familienmitglied von Person A und hat einen geringeren persönlichen ESt-Satz. Person B bezieht nur geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Würde es steuerlich Sinn machen, dass Person A die Immobilie an Person B verschenkt?
1. Der Schenkungsfreibetrag wird ausgeschöpft.
2. Die Mieteinkünfte würden einem geringeren ESt-Satz unterliegen, weil Person B insgesamt viel weniger verdient. Außerdem fällt keine GewSt an.
3.Die eigentliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb von Person A würden einem geringeren Steuersatz unterliegen, weil die Mieteinkünfte wegfallen.
Oder gibt es hier einen Haken?
LG
5 Antworten
Meine erste frage wäre, warum hat man die Vermietungsimmobilie überhaupt in den Gewerbebetrieb eingebracht? Ist in dem Haus auch die Betriebsstätte?
Dann, ist B Ehefrau, oder Kind von A, also erbberechtigt? Schließlich ist die Immobilie weg wenn sie verschenkt wird. Sie könnte ja z. B. sonst als Altersversorgung dienen.
Dann die nächste frage, wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz in der Gemeinde? ist er überhaupt über 380 %? Schließlich wird erst bei einem Hebesatz von mehr als 380 % die Gewerbesteuer wirklich zu einer zusätzlichen Belastung.
Was sagt denn der Steuerberater des Betriebs dazu?
Der erste Haken ist, dass Person A dann auch die Einkünfte nicht mehr hat.
Der zweite Haken wäre, da die Immobilie der Schilderung nach Betriebsvermögen des Gewerbebetriebs ist, dass diese durch die Schenkung entnommen wird - was mit der Aufdeckung der stillen Reserven verbunden ist. Bei den aktuellen Immobilienpreisen kann das sehr teuer werden.
Und hinterrücks soll das Geld dann wieder bei A ankommen, oder was?
Haken Ja, Person A hat diese Einkünfte nicht mehr. Auch sein Vermögen wird geringer.
Oder hat der FS in der Fragestellung etwas weggelassen ?
Warum sollten die Vermietungseinkünfte Einkünfte aus Gewerbebetrieb sein?
Hat er die Immobilie ins Betriebsvermögen eingelegt?
Ist wahrscheinlich nicht der Fall. Ich vermute hier eher eine Fehlinterpretation durch den Fragesteller. Es werden schon 21er Einkünfte sein. Alles andere wäre ja auch Quark.
Viel wichtiger als der Hebesatz wäre aber die Verflechtung, so wie Eifelia schon schrieb. Im Rahmen der Schenkung würde das Grundstück ja zwangsweise entnommen und würde höchstwahrscheinlich zu einer Ertragsteuer führen, obgleich nicht ein Cent eingenommen wurde.
Sollte es tatsächlich BV sein, wäre hier zu ermitteln, wen man für diese Konstruktion haftbar zu machen hätte.