Hausverkauf Heizöl?
Hallo ich frage für einen bekannten der sein Haus verkauft hat. Kann der Verkäufer wenn er das Haus verkauft hat das Geld fürs Heizöl fordern? Im Kaufvertrag steht nichts drinnen, aber es wurde zwischen Verkäufer und dem Käufer eine mündliche Vereinbarung vereinbart, dass nach dem Verkauf das Gekd überwiesen wird. Er kann das auch beweisen durch die Maklerin die beim Hausverkauf mit dabei war.
3 Antworten
Alle Vereinbarungen die zum Inhalt eines Grundstücksgeschäfts gehören bedürfen der notariellen Beurkundung.
Geheilt wird der Formmangel durch Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Insofern müßte der Verkäufer noch etwas warten. Da können Monate bis dahin vergehen.
Gibt es eigentlich im notariellen Kaufvertrag eine Klausel wonach keine Nebenabreden getroffen wurden? Das könnte die Lage ohnehin ändern.
Das wird aber als Zubehör angesehen:
https://www.juraforum.de/ratgeber/zivilrecht/hausverkauf-wem-gehoert-das-heizoel
Offengestanden: Ich habe es zwar geahnt, bis eben aber nicht gewusst.
Man lernt es eigentlich im BGB-Teil, der auch dazugehört, wenn man Steuerrecht studiert.
Na ja, mein BGB-Teil war dran als Schmidt noch Bundeskanzler war.
Sehr interessant. Ich hätte es jetzt rein aus dem Baus raus anders eingeschätzt.
Echt blöd, dass man das mündlich bespricht und nicht mit im notariellen Kaufvertrag aufnimmt!
Warum eigentlich nicht?
Aber Heizöl ist ja weder Grundstücksbestandteil noch Scheinbestandteil, oder?