Seid gegrüßt,
es geht um ein vermietetes MFH welches ich meinem Sohn unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen will.
Das Haus ist belastet. Die Kredite und Zins/Tilgungszahlungen übernehme ich weiter.
Die Frage ist jetzt wie das Finanzamt den Jahreswert des Nießbrauchs berechnet.
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__15.html
(3) Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiß sind oder schwanken, ist als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird.
(Jahresnettokaltmiete - Bewirtschaftungskosten - Zinsen für Darlehen) * Vervielfältiger für Kapitalwert aus der Sterbetafel
Ist das so richtig?
Nimmt das Finanzamt dann den durchschnittlichen Wert der letzten drei Jahre aus meiner Einkommenssteuererklärung bezogen auf das Objekt (ohne AFA) oder wie werden die Bewirtschaftungskosten gerechnet?
Danke für eure Mühe !