Gilt Halteverbotsschild auch für Heizöl-Liferung?
Liebe Finanzfage-Team, liebe Comunity,
seit knapp einem Jahr wurde vor meinem 45 Jahre altem Haus ein Halteverbot für LKW eingerichtet. Die Straße ist großzügig und hat nur eine Einschränkung, dass ein Linien-Bus großzügig von der Seitenstraße in meine Straße einbigen kann.
Nun habe ich noch eine Heizöl-Heizung und bekomme alle 1,5 Jahre eine Öl-Lieferung. Meine Frage: Muss ich beim Ornungsamt um eine Ausnahmegenehmigung bitten, oder gilt eine Öl-Lieferung als "Fahrzeug be-/entladen", wobei etwas längeres Halten als 3 Minuten geduldet wird?
Grüße, aus Geesthacht!
3 Antworten
Der Heizöllieferant darf nicht im absoluten Halteverbot halten und er darf keine Auffahrt zuparken, auch eine Feuerwehrzufahrt nicht, das könnte Nötigung sein. Aber im Parkverbot, oder normalen Haltverbot darf er halten, um Dich zu beliefern.
Ich gehe mal davon aus, dass die Polizei entsprechende Vorschriften hat und gar nicht erst einen Heizöllieferanten auf die Sache anspricht
Hallo Geesthachter,
meines Erachtens müsste die Lieferung des Heizöls bei Zeichen 286 zugelassen sein, siehe dazu Anlage 2 StVO, ldf. Nr. 63 (Zeichen 286) i.V.m. § 41 StVO. Auch das Bezahlen gehört zum erlaubten Be- und Entladevorgang, jedenfalls wenn dies ohne vermeidbare Verzögerungen abgewickelt wird.
Eine Anfrage beim OA bzgl. der dortigen Einschätzung der Sachlage würde aber trotzdem nicht schaden.
Hallo Answer123, vielen Dank für die gute Zusammenfassung. Auch der Hinweis mit dem Bezahlvorgang ist sehr hilfreich...Klasse! Bevor ich bei der nächsten Öl-Lieferung wieder eine Ausnahmegenehmigung erstellen lasse, werde ich mein Ordungsamt diesbezüglich fragen.
Wie lautet die Finanzfrage?
Entschuldigung, ich habe nicht erwähnt, dass ich seit dem das eingeschr. Halteverbotsschild aufgestellt wurde, jedesmal eine Ausnahmegenehmigung beim Ordnungsamt beantragen muss, was Gebühren und mein Zeitaufwand nach sich zieht.
Vielen Dank, das haben mir Freunde ebenfalls gesagt...leider habe ich hierzu nichts Hilfreiches im Internet gefunden, um im Falle einer polizeilichen Kontrolle etwas in der Hand zu haben.