Ins Haus der Großeltern ziehen, wenn diese im Pflegeheim sind?
Meine Großeltern, Eigenheimbesitzer, sind im Pflegeheim. Ihr Haus steht nun leer. Ich bin als amtlicher Betreuer des Hauses eingesetzt. Auch stehe ich im Testament als Erbe des Hauses eingetragen.
Die Pflegeheimkosten können aus der Rente bestritten werden. Zudem haben sie im Notfall noch 50.000 Euro Barvermögen, was ebenfalls eine Weile die Pflegkosten abdecken würde.
Das Haus verfügt über 2 separate Wohnungen, die beide vermietet werden können, was ja auch als Pflegegeld verwendet werden könnte. Nun steht das Haus aber leer und Nebenkosten fallen trotzdem an. Zudem ist es nicht wirklich gut, wenn das Haus leer steht.
Darf ich selbst eine Wohnung gegen entsprechende Nebenkostenzahlung (zahlen meine Großeltern ja sonst jetzt auch noch, obwohl sie im Heim leben, würde ihrem Finanzpott also zugute kommen) beziehen? Und darf ich die andere Wohnung regulär vermieten, damit dies auch im Notfall für die Pflegekosten verwendet werden kann?
*Ich bin als amtlicher Betreuer der Großeltern eingesetzt.
Sin die Großeltern noch geschäftsfähig und was ist mit den Eltern, als direkte Erben?
nein, sie sind nicht mehr geschäftsfähig, die Eltern wurden mit dem Pflichtteil vor ein paar Jahren bereits abgefunden und enterbt.
6 Antworten
Wieso können so viele Menschen nicht unterscheiden zwischen " ich werde vermutlich irgendwann erben" und "Ich verwalte momentan das Vermögen der Betroffenen"?
Da Du das Vermögen derzeit nur verwaltest, hast Du Dich bestmöglich um die wirtschaftliche Verwendung zu kümmern.
Dazu gehört es sicherlich nicht, dass Du Dir selbst Vorteile verschaffst. Einem Fremden würdest Du das Haus ja auch nicht mietfrei überlassen (nur gegen Zahlung der Nebenkosten).
Deine Stellung als vermutlich zukünftiger Erbe ist dabei auch egal, denn die Erbschaftsverhältnisse werden erst im Todesfall festgestellt, und noch leben die Grosseltern ja.
Wenn, dann zur ortsüblichen Miete!
Nicht nur die Nebenkosten!
Und ja, die zweite Wohnung dürftest Du zur ortsüblichen Miete vermieten, damit stockst Du dann das Vermögen von denen noch ein wenig auf bzw. beide Mieten tragen erheblich dazu bei, dass die Kosten vom Haus gedeckt sind.
Deinen Mietvertrag solltest Du allerdings vom Betreuungsgerich freigeben lassen.
Als Betreuer darfst Du keine Verträge mit Dir selber abschließen.
Wenn das Betreuungsgericht der Eigennutzung durch Dich zustimmt geht das in Ordnung. Falls das Betreuungsgericht nicht um Entscheidung gebeten wird wäre das illegal und könnte schlimmstenfalls sogar unter dem Gesichtspunkt der Untreue strafrechtliche Folgen haben.
Als eingesetzter Betreuer der Großeltern steht Dir selbst als evtl. Alleinerben garantiert kein kostenfreies Wohnrecht zu. Sondern Du bist verpflichtet - im Interesse der Großeltern deren Vermögen zu wahren und zu schützen. Bedeutet im Prinzip: ganz profan, Du hast auch Miete zu entrichten und nicht nur Nebenkosten.
Für Deinen Einsatz als gerichtlich bestätigter Betreuer kannst Du ( als Enkel - Ehrenamtlicher ) Betrag X monatlich einfordern.
https://www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de/wissensportal-fuer-ehrenamtliche-betreuer/kosten
Das ist doch eine Milchmädchenrechnung, wenn beide Wohnungen zum marktüblichen Preis vermietet würden, würden die eigenen Ersparnisse deutlich länger vorhalten ...... mal davon abgesehen - Du weißt Doch jetzt noch gar nicht wie hoch ( längerfristig ) die monatlichen Pflegekosten sein werden.
keine Ahnung was ein amtlicher Betreuer eines Hauses sein soll, aber das hat nicht unbedingt was zu heissen.
- Vertrag aufsetzen, in dem Deine Großeltern dich zum Verwalter der Immobilie mit sämtlichen Vollmachten ernennen. Vorlagen dazu gibt es sicher im Internet.
- Mietvertrag mit dir als Mieter aufsetzen. Den sollten deine GE aber selber unterschreiben, so daß du als Verwalter nicht an dich selbst vermietest und irgendwer die später den Vorwurf machen könnte, du hättest die alten Leute mit einer symbolischen Miete über den Tisch gezogen.
Nee, ich bin als deren Betreuer eingesetzt. Sie sind beide schwerst dement und dürfen gar keine Verträge mehr abschließen.
Ok, das ist natürlich problematisch. Man könnte meinen, dass es wurscht wäre, weil du ja eh alles erbst. Isses aber wohl nicht. Deshalb würde ich mich den bisherigen Antworten der anderen Schreiben anschließen
Kostenfrei will ich auch gar nicht. Nebenkosten zahlen Sie jetzt auch. Wie gesagt, reicht das Geld, das sie haben auch zur Deckung der Pflegkosten. Wenn ich die Nebenkosten übernehme, dann kommt ihnen dies nur zugute ...