Hausverkauf innerhalb der Familie - Sozialamt bei Pflegefall?
Hallo,
ich möchte mein Elternhaus zu dem von einem Fachmann ermittelten Verkehrswert kaufen.
Sollte ein Elternteil ein Pflegefall werden und sie können diese Kosten nicht aufbringen, dann kann das Sozialamt einem bei einer Schenkung vor Ablauf der 10 Jahre Frist das Leben sehr schwer machen.
Wie ist dieser Fall, wenn ich als Kind meiner Eltern das Haus zum Verkehrswert kaufe?
Kann das Sozialamt mich beispielweise 5 Jahre nach dem Kauf zur Kasse bitten, sollte ein Pflegefall auftreten?
Vielen Dank.
2 Antworten
Sollten deine Eltern pflegebedürftig werden und Vermögen haben (zb ein Haus) sollte dieses verkauft werden um die Betreeung der Alten zu gewährleisten. Es ist schließlich ihr Vermögen.
der Pflegeregress muss wieder her.
Bitte was???
Wenn Du deinen Eltern das Haus zum Verkehrswert/Marktwert abkaufst, kommt das Sozialamt ganz bestimmt nicht auf dich zu!
Wozu auch, Deine Eltern sollten ja dann über die finanziellen Mittel verfügen.
Und wenn, dann kommt das Sozialamt nur dann auf dich zu, wenn Du über 100.000 Euro im Jahr verdienst.
Sonstiges Vermögen bleibt außen vor!
"Unter Wert gekauft" bedeutet gemischte Schenkung. Bsp. Hauswert 500.000, Kaufpreis 300.000, Schenkung 200.000. Wenn die 300.000 dann nach 5 Jahren verbraucht sind, wird sicherlich Wertersatz für den Schenkungsanteil von Dir verlangt.
Bei unserem Sozialamt gibt es eine eigene Abteilung für "Forderungen gegen Dritte", so ganz ahnungslos sind die nicht.
Hallo Alarm67,
vielen Dank für deine Antwort.
Wenn ich das Haus jedoch "unter Wert" kaufe, dann kann es durchaus sein, dass das Sozialamt auf mich zukommt oder liege ich da falsch?