Immobilen überschreiben?
Hi, mein Vater möchte das Haus in der Türkei mir überschreiben. Damit ich das Haus schon bekomme bevor er stirbt. Ich lebe in Deutschland. Muss ich etwas beachten? Steuern oder sonst was? Das Haus ist nicht vermietet steht nur so rum.
Dank euch vorab
2 Antworten
Es gilt sowohl das türkische Erbschaftsteuerrecht, weil Dein Vater und das Haus in der Türkei sind und das deutsche Erbschaft-/Schenkungssteuerrecht, weil Du hier einen Wohnsitz hast.
Hier ist die Sache steuerfrei, wenn ich davon ausgehe, dass das Haus weniger als 400.000,- Euro wert ist.
Wenn Du türkischer Staatsbürger bist oder einmal warst gilt, das türkische Erbrecht.
Das stimmt leider nicht, s. § 2 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 'persönliche Steuerpflicht':
(1) Die Steuerpflicht tritt ein
in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht). Als Inländer gelten
a)
natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
=> auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.