Immobilen überschreiben?

2 Antworten

Es gilt sowohl das türkische Erbschaftsteuerrecht, weil Dein Vater und das Haus in der Türkei sind und das deutsche Erbschaft-/Schenkungssteuerrecht, weil Du hier einen Wohnsitz hast.

Hier ist die Sache steuerfrei, wenn ich davon ausgehe, dass das Haus weniger als 400.000,- Euro wert ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kumral 
Beitragsersteller
 21.08.2022, 17:38

Lieben dank für die schnelle Antwort.

Wenn Du türkischer Staatsbürger bist oder einmal warst gilt, das türkische Erbrecht.


Eifelia  21.08.2022, 19:02

Das stimmt leider nicht, s. § 2 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 'persönliche Steuerpflicht':

(1) Die Steuerpflicht tritt ein

in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht). Als Inländer gelten

a)

natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,

=> auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.