Von einem vereidigten Sachverständigen wurde in 09/2020 als Teil der Zugewinnermittlung bei Scheidung ein Verkehrswertgutachten für meine Immobilie erstellt. Drin berücksichtigt ist auch eine Wohnflächenberechnung, die falsch ist. Es wurden zwei nicht bewohnbare Räume (Rohbau mit Schimmel) und ein Abstellraum als Wohnfläche berücksichtigt und das darf lt. Wohnflächenverordnung nicht sein. Das ist mir erst jetzt im Zusammenhang mit der Erstellung der Grundsteuerermittlung aufgefallen.

Die Scheidung ist abgeschlossen und der ermittelte Zugewinn als Vergleich ausgezahlt.

Kann ich den Schaden, der mir aufgrund des Fehlers entstanden ist, noch geltend machen?