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Erbpacht in der Familie sinnvoll, überhaupt so möglich?

Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage zum Erbbaurecht in einer verzwickten Situation und bin gespannt auf Eure Meinungen und Einschätzungen, ob unsere Gedanken totaler Käse sind oder weiterverfolgt werden könnten.

Wir (meine Frau, Sohnemann und ich) möchten ein Haus bauen. Problem: Grundstück (1. überhaupt was finden, 2. zu teuer, da bleibt dann nicht mehr genug Geld für ein Haus über). Der Gebrauchtmarkt gibt nix her und wenn dann zu überteuerten Preisen.

Neben dem Haus der Schwiegermutter (alte Hofstelle mitten in einer zentrumsnahen Siedlung, Dorf 11.000 Einwohner in NRW, Bebauungsplan) liegt eine Wiese mit 3 Baugrundstücken (Rohbauland, teilerschlossen mit Kanalisation) und einer Planstraße zwischen den Grundstücken durch, die eine Sackgasse um ca. 60 Meter zur nächsten Querstraße verlängern würde..
Diese Wiese ist zusammen mit dem Haus, in dem die Schwiegermutter wohnt und weiteren Flächen (Acker/Wald, verpachtet) in einer Erbengemeinschaft (Schwiegermutter mit ihrem Bruder) "gefangen".
Gefangen deshalb, weil die Trennung der Erbengemeinschaft aktuell hohe Steuern für die beiden bedeutet, und die Trennung deshalb erst in den nächsten paar Jahren vollzogen werden soll.
Auch ein vorzeitiges Rauskaufen eines Grundstückes durch uns (die Mutter würde uns ihre Hälfte schenken) wird von der Erbengemeinschaft abgelehnt.

Unsere Idee ist es nun, in der Wiese das hintere Grundstücke bei der jetzigen Sackgasse von denen zu pachten, um unser Haus per Erbbaurecht bauen zu können.

Die Erbengemeinschaft soll definitiv demnächst aufgelöst werden, nur ob in 2 oder in 5 oder 8 Jahren steht nicht fest. Die Schwiegermutter und ihr Bruder sind sich einig, dass bei einer Trennung die besagte Wiese an die Schwiegermutter fallen wird.
Dann würden wir quasi bei der Mutter pachten.
Die Mutter wiederum würde das Grundstück dann an meine Frau (Einzelkind) vererben bzw. vorher schenken, wodurch wir quasi "bei uns selbst" pachten würden und das Eigentum von Grundstück und Haus wieder zusammenfallen würde.

Ist das so ein gangbarer Weg, den wir weiter verfolgen könnten, natürlich mit weitergehender rechtlicher Beratung?
Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler, dass man das Projekt direkt vergessen kann?
Auf welche Fallstricke/Eventualitäten müssen wir achten, wenn wir diesen Plan weiterverfolgen wollten?

Eine Frage noch zum Abschluss:
Wir würden dann mit der Gemeinde klären, ob man es ohne Straßenbau hinbekäme, weil die anderen beiden Grundstücke auf längere Sicht eh nicht bebaut werden sollen.
Aber falls für unser Bauvorhaben doch die Straße gebaut werden müsste, wer bekommt dann die Rechnung über die Straßenerschließung, der Pachtgeber oder der Pachtnehmer?
Dass wir fürs Haus die Grundsteuer etc. zahlen müssten ist klar.

Grüße Thorsten/Replica

Erbengemeinschaft, Grundstück, Immobilien, Erbpacht

Kann Wohnrecht gerichtlich entzogen werden?

Hallo!

Ich habe ein großes Problem.

Als mein Exmann und ich noch verheiratet waren hat er für die Familie ein Haus gekauft. Die Verträge liefen alle auf ihn und er war als Alleineigentümer im Grundbuch und auch in den Kreditverträgen eingetragen.

2014 hat er mir das Haus überschrieben und sich verbindlich für die Zweizimmerwohnung im Anbau ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht eintragen lassen. Mittlerweile bin ich dort weggezogen und hatte das Haupthaus jetzt schon inzwischen zweimal vermietet gehabt aber leider jedesmal Pech mit den Mietern.

Jetzt war ich wieder dort mein Exmann war nicht da und ich habe heimlich seine Wohnung betreten, da ich ja einen Zweitschlüssel habe. Ich dachte mich hauts rückwärts wieder raus. Eine richtige Messi Wohnung, dort liegen Klamotten überall verstreut, leere Bierflaschen und Verpackungen vor den Bierflaschen, Geschirr Pfannen Töpfe nicht abgespült einfach irgendwo stehen lassen, aus dem Kühlschrank wuchern schon die Zwiebeln raus, die Wohnung stinkt erbärmlich. Lebensmittel, schimmelige stehen überall rum. Die Rollos sind alle zu, es wird nicht gelüftet, er ist wochenlang unterwegs.

Im Übrigen hat er auch seit 2 Jahren keine Nebenkosten an mich bezahlt. Ich würde das Haus gerne verkaufen wie, da ich viel zu weit weg wohne und auch gar nicht die finanziellen Mittel habe es weiterhin zu vermieten und instand zu halten. Aber er besteht weiterhin auf sein wohnrecht und somit ist das Haus quasi fast unverkäuflich, denn wer kauft schon ein Haus wo einer ein Wohnrecht auf eine Wohnung drauf hat? Niemand.

Ich habe ihm den Vorschlag gemacht das Haus zu verkaufen natürlich muss er aufs Wohnrecht verzichten, dann geht erstmal das an die Bank was die Bank noch bekommt und den Rest habe ich gesagt würden wir teilen jeder die Hälfte. Und ich weiß dass er in extremen finanziellen Schwierigkeiten steckt.

Und jetzt eben meine Frage kann ich ihm irgendwie das Wohnrecht entziehen lassen bzw eventuell sogar entmündigen? Er macht ja nicht mal Briefe und dergleichen auf, die Polizei stand auch schon des öfteren auf dem Grundstück und hat ihn gesucht. Ich weiß echt nicht mehr was ich machen soll.

Ach ja es wäre noch zu erwähnen dass wir mittlerweile seit zwei Jahren geschieden sind.

Für hilfreiche Antworten bin ich euch sehr dankbar.

LG

Immobilien, Wohnrecht auf Lebenszeit

Eigenbedarfskündigung nach 17 Jahren?

Guten Tag,

bin neu in dem Forum und hoffe das mir jemand ein paar hilfreiche Infos und Tipps geben kann.

Es geht um folgende Situation:

Wir haben letzte Woche eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von unserer Vermieterin erhalten. Sie hat uns eine Frist bis 31.12.2019 eingeräumt.

Die Kündigung ist äußerst detailliert formuliert, inklusive aller relevanter Informationen, Begründungen und Hinweise auf Paragrafen, etc., soweit ich das bisher recherchieren konnte. Laut neuesten Informationen wird die Wohnung in den nächsten Tagen auf den Sohn der Vermieterin (Enkel der Vermieterin soll laut Kündigung einziehen) überschrieben.

Der Mietvertrag wurde Januar 2015 abgeschlossen. Davor war meine Mutter (in der selben Wohnung) seit 1996 Mieterin.

Im Januar 2002 bin ich dann nach einem Auslandsaufenthalt als Untermieter zu meine Mutter gezogen. Diese Untermiete war von der Vermieterin mündlich genehmigt und wurde von Ihr auch mal schriftliche für das Arbeitsamt bestätigt. Da meine Mutter im Dezember 2014 wegen Demenz im Altersheim untergebracht wurde, habe ich die Wohnung (zusammen mit meiner Freundin) dann ab Januar 2015 übernommen.

Wir wohnen im Raum München und sehen wirklich keine Möglichkeit in dieser kurzen Zeit eine neue finanzierbare Wohnung zu finden.

Nun planen wir ein persönliches Gespräch mit der Vermieterin am kommenden Wochenende um eine Fristverlängerung zu erreichen.

Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat Jura-Kenntnisse im Mietrecht die uns weiterhelfen könnten?

Vielen Dank im voraus!

Andy66

Immobilien, Mietrecht

Wie wirkt sich gemeinschaftlicher Hausbesitz unter Geschwistern steuerlich und rechtlich aus?

Guten Tag 

Meine Eltern haben ihr Haus vor vielen Jahren zu je 1/3 an meine beiden Schwestern und mich überschrieben. Außer dem Eintrag im Grundbuch zu je 1/3 gibt es unsererseits keine formale Vereinbarung. 

Das Haus verfügt über 3 Wohnungen, wovon 2 vermietet waren und sind. 1 Wohnung wurde von meinen Eltern bewohnt und steht jetzt leer. Die Vermietung der beiden Wohnungen hatten in der Vergangenheit meine Eltern übernommen.
Meine Eltern sind vor 1 bzw. 2 Jahren verstorben. 

Letztes Jahr (Juni 2018) haben meine beiden Schwestern die Wohnungen neu vermietet. Ich bin von ihnen in den Mietverträgen zwar als Mitvermieter genannt, habe aber beide Verträge nicht unterschrieben (war nicht an der Vermietung beteiligt). 

Die Mieten werden auf das frühere Konto unserer Mutter gezahlt. Das Konto wird seit Frühjahr 2019 als Erbengemeinschaftskonto OHNE Einzelverfügungsberechtigung geführt.

Ich habe mehrere Fragen:

1.     Wir sind keine Erbengemeinschaft, da wir das Haus ja nicht geerbt haben.

Besteht irgendeine andere rechtliche Form von Gemeinschaft?

2.     Sind die Mietverträge ohne meine Unterschrift überhaupt gültig?

3.     Gelte ich als Vermieter, obwohl ich die Verträge nicht unterschrieben habe?

4.     Gelten die Mieteinnahmen für mich als steuerlich wirksame Einnahmen? 

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus

 S.Reiser

Immobilien, Steuern

Höhe der AFA Sätze / Nutzungsdauer bei Garagen & Tiefgaragen?

Hallo,

ich habe im Jahr 2012 einige Tiefgaragenstellplätze, die unterhalb von Wohngebäuden liegen, gekauft und vermietet. Die Immobilien wurden in den Jahren 1973, 1985, 1997, 1999 erbaut.

Ich habe dort keine Wohnungen und vermiete auch nichts zum Wohnen.

Der Gebäudewert zzgl. anteiliger Kaufnebenkosten wurde von mir seit Übergang von Nutzen und Lasten mit 2% (Nutzungsdauer 50 Jahre) abgeschrieben.

Nun finde ich in vielen Steuerratgebern Hinweise auf andere Nutzungsdauern: 33 Jahre, 30 Jahre, 20 Jahre….bzgl. vom Baujahr abhängige Restnutzungsdauer.

Wie seht Ihr das? Habe ich zu wenig abgeschrieben?

Die Steuerbescheide sind ggf. noch nicht komplett wirksam, weil das FA sich die Prüfung der gewinnerzielungsabsicht (Gewerbeimmobilien) noch offen hält.

Kann ich daher etwas korrigieren? Sollte ich das tun?

Oder kann ich zumindest für die Zukunft noch etwas ändern? Wie müsste ich vorgehen?

Nach Kauf habe ich den Bodenrichtwert mit der Fläche das anteiligen Grundstücks (Miteigentumsanteil an der Anlage x Bodenrichtwert) genommen und als Bodenwert ausgewiesen. Der Rest war dann Gebäudewert.

Nun sehe ich (auch aus verschiedenen Gutachten), dass das sehr nachteilig ist, da der Bodenrichtwert sich ja auch mehrgeschossige Wohnbebauung bezieht und mein Bodenwertanteil nun oft bei über 50% am Kaufpreis lag.

Kann ich dies noch korrigieren?

Dieser neue Rechner zur Afa spuckt für TG Plätze aber auch nur komische Werte aus – oder könnte ich mich auf diesen berufen?

So, leider noch kurz ein weiteres Thema: ich habe gerade in einer GbR noch oberirdische Garagen auf einem Garagenhof, Baujahr 1965 und 1974, gekauft.

Sie stehen getrennt von Mehrfamilienhäusern. Massiv gebaut.

Diese finde ich in der AFA Tabelle bei 15 oder 20 oder 30 Jahre. ABER die sind nun schon seit Bau längst rum. Fange ich hier dann auch komplett von vorne an? Obwohl man das Alter wirklich sehr ansieht?

Und wenn ich bei der Kaufpreisaufteilung Gebäude zu Boden über das Ertragswertverfahren mit 60 Jahren Nutzungsdauer lt. Staatlicher Sachwertrichtlinie vorgehen muss, dann ist das ja auch im Gegensatz?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen zu diesen 3 Themen!

Liebe Grüße! 

AFA, Immobilien

Perfekte Wohnung gefunden, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

Berlin, Immobilien, Inflation, Miete, Mietrecht, wohnung, Index

Wie viel Grenzabstand muss eine Garage oder Gartenhaus haben?

Guten Tag Meine Nachbarn in Deutschland (Baden-Württemberg) haben eine 12 m lange Garage auf die Grenze gebaut, obwohl nur 9 m gestattet wären. Sie stürmen für eine Baulastübernahme bei mir, was ich nicht eingehen will ohne dass ich einen Nutzen habe. Leider kann eine gegenseitige Baulastübernahme nicht gemacht werden, da die Gemeinde auf meinem Grundstück einen Grünstreifen von 2 m Breite bestimmt hat und dort nichts gebaut werden darf angrenzend an diese zu lange Garage der Nachbarn. Die Nachbarn haben gedroht, dass wenn sie 3 m der Garage zurückbauen müssen, dass ich dann ein Holzlager ansehen müsste, da sie sonst keinen Platz haben. (Wenn ich keine Baulastübernahme unterschreibe müssen die Nachbarn zurückbauen und mir hat man auf der Gemeinde erklärt, mich kann niemand zwingen eine Baulast zu übernehmen). Mit dem Holzlager könnten die Nachbarn ohne Probleme von der Grenze etwas zurück, sie benötigen diesen zurückgesetzten Platz zum Spielen für die Kinder. Meine Frage: Wenn die Nachbarn tatsächlich anstelle der 3 m Garage ein Holzlager im Freien zugedeckt auf die Grenze stellen, würde das nicht auch als widerrechtlich gelten, da ja nur 9 m für eine Garage oder Gartenhaus auf der Grenze gestattet ist? Es wäre ja dann ein dauerndes Lager nicht nur ein kurzfristiges Lagern von Holz.
Ich habe auf der anderen Seite gegen einen andern Nachbarn eine 6 m lange Garage. Theoretisch kann ich dort noch 3 m anbauen. Es steht noch mit etwas Abstand zur Grenze ein kleines Gartenhäuschen ca. 2 x 2 m hinter meiner Garage. Frage: wieviel Grenzabstand muss dieses Gartenhäuschen haben, damit dieses nicht angerechnet wird als Baute, welche nur 9 m lang an der Grenze sein darf? Das gleiche gilt ja auch für die Holzlagerung der Nachbarn mit der zu langen Garage, wieviel Grenzabstand müsste diese Holzlagrung haben, damit sie nicht als wiederrechtlich gilt, man darf ja nur 9 m an die Grenze bauen. Die Ziegel auf der widerrechtlich gebauten 12 m langen Garage haben die letzten 3 m eine andere Farbe, man sieht, dass diese 3 m später angehängt wurden. (Ich habe mein Haus vor einem Jahr gekauft, weiss also nicht genau, wann die Nachbarn die Garage um 3 m verlängert haben). Herzlichen Dank für Antworten

Immobilien, Immobilienmarkt

Hausfinanzierung mit Partnerin trotz Restschuldbefreiung in der Schufa?

Hallo Community,

gerne möchte ich mit meiner Frau ein Neubau zur Eigennutzung vom Bauträger kaufen. Sie soll der Hauptdarlehensnehmer sein, ich als Ehegatte "nur" mit unterzeichnen und mit bezahlen. Also schon ein gemeinsames vorhaben.

Zusammen haben wir ca. 2900 Euro Nettoeinkommen aus unbefristeten Festanstellungen. Sie hat einen Privatkredit bei Ihrer Bank laufen, der mit der Hausfinanzierung mit abgelöst werden soll. Uns fehlt leider das Eigenkapital zur Finanzierung der Kaufnebenkosten für Notar und Grunderwerbssteuer.

Zuätzlicher Stolperstein ist, das ich seit Oktober in der Schufa den Eintrag "Restschuldbefreiung" für die nächsten 3 Jahre stehen habe. Was das genau bedeutet ist mir bewusst. Dennoch möchte ich gerne jetzt kaufen, da unser großer bereits in 2 Jahren in die Schule kommt und ich dann einfach ihm einen Schulwechsel ersparen möchte. Auch passt das Gesamtpaket des Hauses. Außerdem sind die Zinsen jetzt noch lukrativ, darf man den aktuellen Gerüchten Glauben, kann sich das bald ändern. Die Preise für Immobilien und Grundstücke steigen auch rapide an, so das ich keine 3 Jahre warten möchte. Aus der Familie kann keiner Helfen. Es bleibt nur der Weg, dass meine Frau der Hauptantragsteller wird.

Bei ersten Beratungsgesprächen wurde uns gesagt, dass eine Finanzierung mit unserer Wunschrate möglich ist. Jetzt hängt man sich an meinem negativen Schufaeintrag auf.

Ist eine Finanzierung für uns unter diesen Umständen möglich?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Moralisch kann ich Gläubiger und Banken vestehen, allerdings geht es hier um einen Hauskredit und nicht um einen simplen Produktkauf auf Raten oder Handy-Vertrag.

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten

Baufinanzierung, Hauskauf, Immobilien, Insolvenz, Kredit, Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung, Schulden

Wie kann ein Grundschuld gelöscht werden, die vor 50 Jahren bezahlt, aber nie gelöscht wurde und keine Erben zu finden sind?

Ich habe mein Haus verkauft (habe es vor 11 Jahren von meiner Tante geerbt) und nun stellt sich heraus, dass die damals eingetragene Grundschuld (17.000 DM, die der Verkäuferin (alte Frau) zu Absicherung der Zahlung ihres Altenheims dienen sollte, nie gelöscht wurde (Haus wurde 1965 gekauft und die Abzahlung war festgelegt wir 200 DM monatlich bis 1970). Ich weiss, dass meine Tante alles bezahlt hatte, denn sonst hätte die Dame sofort vollstreckt. Ich hatte nach ihrem Tod vor 11 Jahren auch noch einige Überweisungen gefunden (sie hatte in Kartons alles in einem feuchten Keller gelagert, nichts weggeworfen) leider fast nicht mehr leserlich und so verschimmelt, dass man nur mit Handschuhen und Mundschutz versuchen konnte, sehr wichtig Erscheinendes zu retten, wie z. B. Kaufvertrag des Hauses oder einen Plan, die sich in einer Hülle befanden, aber für Monate entlüftet werden mußten. Ich habe das Haus über einen Makler verkauft, der mich natürlich nicht im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht hat und uns beide Verkäufer und Käufer voll ins Messer hat laufen lassen. Ich war leider so unbedarft und habe angenommen, es wäre nur ein Formalität, den Eintrag zu löschen. Der Notar hat jetzt recherchiert und es sind keine Erben zu finden. Was ich eigentlich vorher schon angenommen hatte, den ich kann mich als Kind erinnern, dass es hieß, die alte Däme hätte niemanden und der Verkaufspreis und monatliche Zahlung sichere ihr Altenheim. Nun sagt der Notar, dass, wenn es denn unbedingt gelöscht werden sollte, ein Abwesenheitspfleger bestellt würde, der meist ein Anwalt sei und da weiß man nie!!!????. Ich habe hierzu im Internet schon Horrorstories gelesen. Wie z.B. worst case, es wird das Ganze als nicht bezahlt eingestuft und ich habe den Betrag von 17.000 DM eingetragen 1963 mit Zinsen und Zinseszinsen - an wen? - den Staat Bayern? zu zahlen und ich habe kein Geld und kein Haus mehr.!? Der Vorschlag ist hier, nachdem es keine Erben gibt und kein Hahn danach kräht, den Eintrag stehen lassen - sozusagen als einen Schönheitsfehler. Aber der Käufer wird sich da vielleicht nicht einverstanden erklären, zumal er später bei einem Verkauf wieder in der gleichen Situation ist? Muß ich jetzt zwischen Erschießen und Erhängen wählen oder gibt es da andere Möglichkeiten, die allen Teilen gerecht werden könnten, ohne dass einer alles verliert? Besten Danke im voraus.

Erbe, Erbschaft, Hauskauf, Immobilien, Recht

Hauskauf und Vermietung an Ehepartner?

Hallo, vorweg: wir haben nächste Woche einen Termin beim Steuerbüro aber uns interessiert jetzt schon die allgemeine Meinung bzw. unsere Chancen.

Wir möchte gerne ein Grundstück in der Nähe kaufen, auf dem ein kleines massives Häuschen steht. Dieses müsste saniert werden (Kosten ca. 20k), ist dann aber ganz normal bewohnbar (knapp 50qm).

Der Mann ist selbstständig und momentan als Untermieter in einem anderen Büro und die Frau arbeitet als Angestellte. Das Objekt würde alleine von der Frau gekauft werden (Käufer beim Notar), sie wäre also die Eigentümerin. Der Kredit würde nur auf den Mann laufen, da die Frau später evtl. noch selbst einen anderen Kredit aufnehmen möchte.

Der Mann würde jetzt gerne das kleine Häuschen als Gewerbeobjekt nutzen und sich dort sein Büro einrichten. Dazu würde zwischen den beiden Eheleuten ein klassischer Mietvertrag geschlossen werden mit ortsüblicher Miete inkl. aller Nebenkosten. Die Einnahmen aus der Vermietung würden bei der Frau bleiben und nicht am Monatsende wieder hin und hergeschoben werden.

Noch ein Hinweis: Bisher wurde die Steuererklärung gemeinsam gemacht, das könnte man aber wieder ändern, sofern das eine Rolle spielt.

Die konkrete Frage: Macht das Finanzamt bei sowas mit oder müsste man noch was ändern, damit es für die ok ist? Ziel ist es natürlich die Aufwendungen für das Objekt steuerlich geltend zu machen.

Vielen Dank schon mal für die Hinweise.

Geldanlage, Finanzamt, Hauskauf, Immobilien, Steuern, Steuern sparen, Wohnungskauf

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