Garage fehlt in der Teilungserklärung?

Hallo zusammen,

wir haben eine vermietete Wohnung. Dabei wurde beim Kauf im Notarvertrag darauf hingewiesen, dass der Vorbesitzer, eine Garage auf dem Hof errichtet und seitdem vermietet hat, diese jedoch weder im Grundbuch noch in der Teilungserklärung als Sondereigentum der Wohnung oder einer anderen Wohnung eingetragen ist. Da ich die Wohnung weiterverkaufen möchte, habe ich zwei Anwälte im Bereich Immobilienrecht um Rat gebeten, da ein Weiterverkauf mit Garage oder zumindestens ein Verkauf der Wohnung mit Sondernutzungsrecht der Garage natürlich lukrativer ist.

 Ich habe zwei verschieden Meinungen erhalten

 

Der eine ist der Meinung, dass man es bei einem Weiterverkauf der Wohnung die Garage notariell in der Teilungserklärung als Sondereigentum oder zumindestens Sondernutzungsrecht der Wohnung eintragen kann und zwar alleine aus den vorliegenden Dokumenten und aus folgenden Gründen:

- Im Protokoll der Eigentümerversammlung vom Jahr 1995 wurde dem Antrag auf Bau einer Garage zugestimmt. Vorraussetzung sei die behördliche Genehmingung. Alle Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Eine Sondernutzung muß nicht extra beschlossen werden (Damaliger Eigentümer Herr X! Herr X hat diese Garage dennoch nie errichtet aber sein Nachbesitzer Hr Y im Jahre 2005. Er hat eine behördliche Genehmigung beantragt und auch erhalten und die Garage gebaut.

Fazit: Der Bau der Garage wurde beschlossen und die behördliche Genehmigung erteilt, somit sollte einer Erweiterung der Teilungserklärung zu der Wohnung ein Sondernutzungsrecht einzuräumen nix mehr im Wege stehen.

Der andere Anwalt meinte, solange es nicht in der Teilungserklärung explizit steht das die Garae zu der Wohnung gehört, kann ich bei einem verkauf diese nicht im Notarvertrag mit reinnehmen.

Nun habe ich eine Käufer gefunden, ebenfalls ein Anwalt. Dieser hat einen Notar beauftragt den Kaufvertragsentwurf zu erstellen und meinte, das die Garage zu der Wohnung gehört. Nun steht in dem Kaufvertragsentwurf drin, dass ich, als Verkäufer angebe, dass zu der Wohnung eine Garage auf dem Hof gehört.

Nun meine Fragen

  1. Ist das richtig so?
  2. Wenn wir das so lassen, inwiefern würde ich mich nach einem Verkauf angreifbar machen, was würde mir womöglich drohen? Wäre der Käufer in der Position, wenn ihm die Wohnung irgendwann nicht mehr zusagt, dass der Kaufvertrag dann nichtig ist und eine Rückabwicklung oder Schadensersatzansprüche drohen?

Vielen Dank Gruß Stefan Heinz

Immobilien
Habe ich mich bei dem Immobilienkauf übernommen?

Guten Morgen zusammen,

ich hocke heute wieder vor dem Notebook und sinniere wieder, ob ich evtl. einen groben, blauäugigen Fehler begannen habe. Evtl. könnt Ihr mir da mal einen Rat geben?

Wir haben im Juli 2019 ein 2-Fam. Haus gekauft, welches Teilvermietet ist.
Der Mietzins beträgt derzeit 800€ für 133 qm.
Das Erdgeschoss haben wir zur Eigennutzung (circa 100qm)

Das Objekt hat nach Verhandlung 495.000€ gekostet. (Bayern).
Das Objekt wurde von einen (semiguten) Gutachter angeschaut, und war überzeugt, dass die Grundsubstanz gut ist. Einiges muss dennoch nach (30 Jahren) instand gesetzt werden.

Kalkulationsgrundlage:

Eigenkapital = Nebenkosten + Kellergeschoss zu wohnzwecken herrichten, sodass wir das EG sanieren können.

100% Finanzierung - da es kalkulatorisch "Bockmist" gewesen wäre (evtl. ist hier der Fehler) bei dem derzeitigen Zinssatz (Einsparung von circa 0,02%).

Zusätzlich haben wir einen Sanierungskredit von circa 15.000€ mit aufgenommen.

Nun kommt das Dach früher als erwartet und mit einer höheren Summe, weil leider einige Baustellen hinzugekommen sind. Statt für circa 2025 veranschlagte Maßnahme muss diese 2021 erledigt werden und kalkulatorisch 50.000€ werden es knapp 90.000€. Welche wir jetzt nachfinanzieren müssen.

Wird sind ein paar (m+m) beide Akademiker mit 3-5 Jahren Berufserfahrung
Zusammen haben wir ein Nettohaushaltseinkommen von circa 4.700€ zzgl. des Mietzins, welche ich gerne als "Puffer" rechne. Summa Summarum circa 5.500€

Aufteilung der Kredite:

250.000€ mit Tilgung 2,5% - 1,15% Zins ( Mietswohnung)
200.000€ mit Tilgung 2,5% - 1,05% Zins(Eigennutzung)
50.000€ über KFW gerade nicht die genauen Daten im Kopf
15.000 mit Volltilgung nach 10 Jahren - Zins 1,25%

Unser Annuität beträgt pro Monat circa 1790€ (für die o.g. Darlehens)
Für das neue Dach müssen wir ein weiteres Darlehen aufnehmen
Entweder 2,5% oder 4,0% Tilgung mit 1,93% Zins ( 333€ oder 444€)..

Somit wäre ich bei einer monatlichen Wert von 2123€ oder 2234€

Kalkulatorisch mit allen Ausgaben, welche wir seit 10 Jahren detektieren hätten wir monatlich circa 1500€ wegsparen können - mit dem neuen Darlehen schrumpft das gewaltig - und mein Konzept der Sondertilgung für das Objekt (Eigennutzung) wird höchstwahrscheinlich nicht umgesetzt. Sehe ich das zu schwarz oder habe ich einen großen Fehler begangen?

Danke und Grüße

Thomas

Immobilien, Immobilienkauf
Kann eine als Grünfläche im B-Plan ausgeschriebene Fläche als Wald umgewidmet werden, wenn das angrenzende Baugrundstück dadurch nicht mehr bebaubar ist?

Hallo,

folgende Problematik stellt sich dar. Wir haben ein Grundstück gekauft, welches sich in einem rechtskräftigen Bebauungsplan befindet und in diesem als "Allgemeines Wohngebiet" nach §4 BauNVO gewidmet ist. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und gültig. An unser Grundstück grenzen zwei Grundstücke, welche im B-Plan als Grünflächen nach §9 Abs. 1 Nr. 25b) BauGB gekennzeichnet sind. Es handelt sich hierbei um eine private Grünfläche. Im Text des B-Plan steht, dass diese zu erhalten, zu schützen und zu pflegen sind. Da diese Flächen aber nicht gepflegt wurden, Grünfläche verwildert und die Bäume sind über die Jahre gewachsen.

Wir haben im Juli unseren Bauantrag eingereicht, da wir mit unserer Dachneigung und der Traufhöhe vom B-Plan abweichen, haben dies aber vorher bei der Stadt abgefragt, da im Wohngebiet schon solche Häuser stehen und ein okay bekommen. Nichtsdestotrotz mussten wir deshalb einen Bauantrag einreichen. Nun wurde dieser abgelehnt mit der Begründung, dass das SächsWaldG dem entgegensteht und wir mit unserem Haus 30m Abstand zum angrenzenden Wald halten müssen. Die zwei Grundstücke, welche im B-Plan als Grünfläche stehen, sind vom Forstamt als Wald eingestuft wurden. Weder im B-Plan noch im Flächennutzungsplan ist das hinterlegt. Vor zwei Jahren hat unser Nachbar gebaut, jedoch mit Bauanzeige, und befindet sich auch deutlich in diesem 30m Korridor. Auch weitere Häuser, die ca. 5 Jahre alt sind, stehen genau an diesen "Wald".

Meine Frage ist, ob die Stadt einfach so eine Grünfläche zum Wald machen kann, ohne das in irgendeiner Weise anzuzeigen. Auch den vorherigen Eigentümern wurde dies nicht mitgeteilt. Das Grundstück ist durch diese Tatsache nicht bebaubar, befindet sich aber in einem genehmigten B-Plan mit einer genehmigten Baufeld, in welchem wir uns befinden.

Ich sehe hier eher das Versäumnis bei den Eigentümern der Grünfläche, da dieser Ihrer Pflege nicht nachgekommen sind. Dies kann doch nicht zu Lasten der Nachbarn erfolgen.

Baurecht, Grundstück, Immobilien, Recht
Hausvertrag bei Massahaus mit Rücktrittsrecht Grundstück vohrzeitig beeenden?

Guten Abend,

wir haben mit der DFH Haus GmbH (Massahaus) einen Hausvertrag mit Rücktrittsrecht Grundstück Anfang 2020 abgeschlossen. Für die Grundstückssuche haben wir 12 Monate im Rücktrittsvertrag berücksichtigt. Bis heute haben wir leider kein einziges der in Aussichtgestellten Grundstücke angeboten bekommen. Es hat sich auch keiner mehr bei uns gemeldet. Wir haben von unsere Seite aus Zeitungsanzeigen geschaltet, auf Online Marktplätzen inseriert, Bekannte instrumentalisiert und Laternen beklebt leider alles ohne Erfolg. Wir haben nicht eine einzige Rückmeldung erhalten die auch nur Ansatzweise in unser Budget passt. Aktuell haben wir hier im Umkreis (Düsseldorf) bis 15Km Preise von 490€ - über 1000€ pro m². Dieser Zustand wird sich ja auch bis Januar hier nicht ändern.

Bleibt also nur die Möglichkeit eines Standort wechsels inkl. Jobwechsel was die Kreditwürdigkeit natürlich killt.

Oder man legt den Plan vom Haus erstmal ad acta und guckt in ein paar Jahren mal was machbar ist. Es würde mich einfach erleichtern wenn man jetzt einfach und ohne Zusatzkosten aus dem Vertrag kommt so wie es der Berater in jedem Verkaufsgespräch immer wieder erwähnt hat. Da es ja aktuell einfach nicht zu realisieren ist.

Leider verstärkt das Internet meine Bauchschmerzen ehr noch zu dem Thema. Ich meine eine so große Firma kann doch nicht mit solch im Internet kosarinden Methoden Arbeiten das wäre doch Rufschädigend.

Da säßen ja alle (Massa, Allkauf, Okal) im selben Boot.

Hat jemand Erfahrung wie die Reaktion der DFH ist?

Im Internet stehen ja ehr ältere Sachverhalte. Und leider meist nix Positives.

Grundstück, Immobilien
Meine Oma will mir Ihre Wohnung Vererben/ Verschenken! Muss ich meinen Onkel auszahlen?

Hallo zusammen ich habe folgendes Problem und bedanke mich im Voraus für die Antworten:

Meine Oma besitzt eine Eigentumswohnung mit einem Wert von rund 150.000€.

Da Sie mit Ihrem Sohn( Mein Onkel) verstritten ist, will Sie mir diese Wohnung vererben. Am liebsten würde Sie Ihrem Sohn nichts von Ihrem Erbvermögen hinterlassen aber durch den Pflichtteil ist dies nicht möglich.

Wir waren zusammen schon beim Notar um alles offiziell zu machen. Dieser meinte zu mir aber : Wenn die Wohnung vererbt wird, müsste ich meinen Onkel "Auszahlen" und sprach von einer Summe von rund 20.000€.

Also ich bin zurzeit 20 Jahre alt und in diesem Jahr mit meiner Ausbildung fertig und habe dementsprechend dieses Geld nicht ! Und wenn ich Ihn auszahlen müsste hieße dass, das ich mir einen Kredit nehmen müsste etc. … Also muss ich mich auf ne Hohe Verschuldung einstellen Sollte meine Oma versterben. Ich will die Wohnung auch nicht verkaufen Müssen da ich diese gerne als Wertanlage behalten und evtl. Vermieten möchte.

Meine Frage ist nun: Mir ist zwar Klar das meinem Onkel der Pflichtteilsanspruch zusteht und soll von mir aus auch so sein.. Aber wieso soll ICH ihn Auszahlen und woher wird dieser oben genannte Betrag von rund 20.000€ hergeleitet ?

Zudem hätte ich eine weitere Frage : Sollte meine Oma mir Ihre Wohnung noch in Lebzeiten verschenken. Muss ich da meinem Onkel trotzdem den teil des Wohnungswerts auszahlen? Schließlich ist es doch Ihr gutes Recht mit der Wohnung zu tun was Sie mag und in dem Fall zu verschenken an wen Sie mag. Außerdem könnte Sie mir die Wohnung doch auch für beispielsweise 5000€ verkaufen?

Also mein Ziel wäre es natürlich Ihm nichts in Zukunft ausbezahlen zu müssen

Ich bedanke mich nochmal und bleiben Sie gesund !

Erbe, erbrecht, Familie, Immobilien, Pflichtteil, schenkung, wohnung
Baufinanzierung ohne festen Arbeitsvertrag?

Hallöchen,

Meine Freundin und ich haben ein super schönes Haus für 45000 tsd angeboten bekommen welches wir wirklich gerne kaufen würden. Allerdings haben wir dort ein paar Kleinigkeiten die uns bei der Finanzierung Steine in den Weg werfen würde.

Folgende Situation:

Ich: 27, Selbstständig

Sie: 23,NOCH in der Ausbildung.

Ihr seht das Problem!?

Erstmal zu mir. Ich war bis vor kurzem noch Angestellter und habe mein Gewerbe nur nebenbei gehabt. Dies hat sich vor ein Paar Monaten geändert sodass ich nun Vollzeit in meinem Gewerbe Arbeite. Aufgrund dessen habe ich leider bei der Bank nur SEHR wenig vorzuweisen. Vollzeit verdiene ich ~2500€ netto im Monat.

Zu meiner Freundin. Diese ist noch 2 Monate in der Ausbildung und nach ihrer Prüfung bekommt sie einen Zeitvertrag. Sie zieht nach ihrer Prüfung zu mir etwa 70km weshalb sie sich aktuell hier in der Gegend einen neuen Job sucht. Sie wird voraussichtlich nach ihrer Prüfung etwa 1500€ netto verdienen.

Uns ist klar das Ich niemals so einen Kredit bekommen würde und sie ohne Festvertrag auch nicht. Daher hat sich sowohl ihre Mutter als auch ihr Vater (Geschieden) dazu bereit erklärt zu Bürgen. Somit wäre es vermutlich am Sinnvollsten wenn nur sie das Haus kauft und ich "zur Miete" dort wohne.?

Zurzeit wohne ich alleine und habe eine Warmmiete von 700€ zu Zahlen. Würde sie das Haus Kaufen können hätte sie bei 70000€ ~600€ zu Zahlen. Was logischerweise dann auch noch durch 2 geteilt werden würde.

Daher würden wir das Haus gerne kaufen. Um es vorab zu nehmen, wir haben uns das Haus bisher sorgfältig angeschaut und für das Geld wäre es ein Traum.

Gibt es Erfahrungen dazu, ist unter diesen Umständen überhaupt ein Finanzierung möglich und wenn ja Welchen weg sollten wir dort wählen?

Danke im vorraus :)

Baufinanzierung, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Kredit
Zwangsversteigerung / Inserate ohne Zustimmung des Eigentümers?

Guten Abend,

Nach Scheidung von Person A und Person B ist das gemeinsame Haus in der Teilungsversteigerung. Der Termin ist vom Amtsgericht bereits festgesetzt.

Aktuell leben in dem Haus noch Person B mit deren leiblicher Tochter. Die beiden tragen z. Zt. noch die anfallenden laufenden Kosten für die Immobilie (Finanzierung, Abgaben, Energiekosten etc.).

Seit ein paar Tagen ist auf dem Grundstück richtig Bambule, es halten verstärkt PKW´s vor dem Haus, aus denen Fotos vom der Immobilie gemacht werden und es betreten immer wieder Fremde das besagte Grundstück, gucken durch die Fenster und klingeln häufig auch.

Diese Situation ist für Person B und die Tochter sehr belastend und beängstigend, zumal die Tochter Rollstuhlfahrerin ist und tagsüber teilweise allein zu Hause ist. Die Polizei scheint das Treiben nicht zu interessieren.

Die Immobilie wird bereits durch 2 verschiedene Agenturen

  • AZ Agentur für Zwangsversteigerungsinformationen GmbH
  • Argetra GmbH

OHNE ZUSTIMMUNG von Person B auf diversen Internetportalen zur Vermittlung angeboten. In den Ausschreibungen werden die Straße, die Postleitzahl und der Ort genannt.

Nun die Frage:

Dürfen besagte Agenturen ohne die Zustimmung des (Noch-)Eigentümers B die zur Teilungsversteigerung stehende Immobilie einfach im Internet inserieren und zur Vermittlung anbieten? Kann man ggf. rechtlich gegen diese Agenturen vorgehen bzw. die Löschung der Inserate verlangen?

Und was kann man ggf. gegen das Betreten des Grundstücks durch Unbefugte/Fremde rechtlich unternehmen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus!

John

Immobilien, Zwangsversteigerung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Immobilien