Hausvertrag bei Massahaus mit Rücktrittsrecht Grundstück vohrzeitig beeenden?

Guten Abend,

wir haben mit der DFH Haus GmbH (Massahaus) einen Hausvertrag mit Rücktrittsrecht Grundstück Anfang 2020 abgeschlossen. Für die Grundstückssuche haben wir 12 Monate im Rücktrittsvertrag berücksichtigt. Bis heute haben wir leider kein einziges der in Aussichtgestellten Grundstücke angeboten bekommen. Es hat sich auch keiner mehr bei uns gemeldet. Wir haben von unsere Seite aus Zeitungsanzeigen geschaltet, auf Online Marktplätzen inseriert, Bekannte instrumentalisiert und Laternen beklebt leider alles ohne Erfolg. Wir haben nicht eine einzige Rückmeldung erhalten die auch nur Ansatzweise in unser Budget passt. Aktuell haben wir hier im Umkreis (Düsseldorf) bis 15Km Preise von 490€ - über 1000€ pro m². Dieser Zustand wird sich ja auch bis Januar hier nicht ändern.

Bleibt also nur die Möglichkeit eines Standort wechsels inkl. Jobwechsel was die Kreditwürdigkeit natürlich killt.

Oder man legt den Plan vom Haus erstmal ad acta und guckt in ein paar Jahren mal was machbar ist. Es würde mich einfach erleichtern wenn man jetzt einfach und ohne Zusatzkosten aus dem Vertrag kommt so wie es der Berater in jedem Verkaufsgespräch immer wieder erwähnt hat. Da es ja aktuell einfach nicht zu realisieren ist.

Leider verstärkt das Internet meine Bauchschmerzen ehr noch zu dem Thema. Ich meine eine so große Firma kann doch nicht mit solch im Internet kosarinden Methoden Arbeiten das wäre doch Rufschädigend.

Da säßen ja alle (Massa, Allkauf, Okal) im selben Boot.

Hat jemand Erfahrung wie die Reaktion der DFH ist?

Im Internet stehen ja ehr ältere Sachverhalte. Und leider meist nix Positives.

Grundstück, Immobilien
Meine Oma will mir Ihre Wohnung Vererben/ Verschenken! Muss ich meinen Onkel auszahlen?

Hallo zusammen ich habe folgendes Problem und bedanke mich im Voraus für die Antworten:

Meine Oma besitzt eine Eigentumswohnung mit einem Wert von rund 150.000€.

Da Sie mit Ihrem Sohn( Mein Onkel) verstritten ist, will Sie mir diese Wohnung vererben. Am liebsten würde Sie Ihrem Sohn nichts von Ihrem Erbvermögen hinterlassen aber durch den Pflichtteil ist dies nicht möglich.

Wir waren zusammen schon beim Notar um alles offiziell zu machen. Dieser meinte zu mir aber : Wenn die Wohnung vererbt wird, müsste ich meinen Onkel "Auszahlen" und sprach von einer Summe von rund 20.000€.

Also ich bin zurzeit 20 Jahre alt und in diesem Jahr mit meiner Ausbildung fertig und habe dementsprechend dieses Geld nicht ! Und wenn ich Ihn auszahlen müsste hieße dass, das ich mir einen Kredit nehmen müsste etc. … Also muss ich mich auf ne Hohe Verschuldung einstellen Sollte meine Oma versterben. Ich will die Wohnung auch nicht verkaufen Müssen da ich diese gerne als Wertanlage behalten und evtl. Vermieten möchte.

Meine Frage ist nun: Mir ist zwar Klar das meinem Onkel der Pflichtteilsanspruch zusteht und soll von mir aus auch so sein.. Aber wieso soll ICH ihn Auszahlen und woher wird dieser oben genannte Betrag von rund 20.000€ hergeleitet ?

Zudem hätte ich eine weitere Frage : Sollte meine Oma mir Ihre Wohnung noch in Lebzeiten verschenken. Muss ich da meinem Onkel trotzdem den teil des Wohnungswerts auszahlen? Schließlich ist es doch Ihr gutes Recht mit der Wohnung zu tun was Sie mag und in dem Fall zu verschenken an wen Sie mag. Außerdem könnte Sie mir die Wohnung doch auch für beispielsweise 5000€ verkaufen?

Also mein Ziel wäre es natürlich Ihm nichts in Zukunft ausbezahlen zu müssen

Ich bedanke mich nochmal und bleiben Sie gesund !

Erbe, erbrecht, Familie, Immobilien, Pflichtteil, schenkung, wohnung
Baufinanzierung ohne festen Arbeitsvertrag?

Hallöchen,

Meine Freundin und ich haben ein super schönes Haus für 45000 tsd angeboten bekommen welches wir wirklich gerne kaufen würden. Allerdings haben wir dort ein paar Kleinigkeiten die uns bei der Finanzierung Steine in den Weg werfen würde.

Folgende Situation:

Ich: 27, Selbstständig

Sie: 23,NOCH in der Ausbildung.

Ihr seht das Problem!?

Erstmal zu mir. Ich war bis vor kurzem noch Angestellter und habe mein Gewerbe nur nebenbei gehabt. Dies hat sich vor ein Paar Monaten geändert sodass ich nun Vollzeit in meinem Gewerbe Arbeite. Aufgrund dessen habe ich leider bei der Bank nur SEHR wenig vorzuweisen. Vollzeit verdiene ich ~2500€ netto im Monat.

Zu meiner Freundin. Diese ist noch 2 Monate in der Ausbildung und nach ihrer Prüfung bekommt sie einen Zeitvertrag. Sie zieht nach ihrer Prüfung zu mir etwa 70km weshalb sie sich aktuell hier in der Gegend einen neuen Job sucht. Sie wird voraussichtlich nach ihrer Prüfung etwa 1500€ netto verdienen.

Uns ist klar das Ich niemals so einen Kredit bekommen würde und sie ohne Festvertrag auch nicht. Daher hat sich sowohl ihre Mutter als auch ihr Vater (Geschieden) dazu bereit erklärt zu Bürgen. Somit wäre es vermutlich am Sinnvollsten wenn nur sie das Haus kauft und ich "zur Miete" dort wohne.?

Zurzeit wohne ich alleine und habe eine Warmmiete von 700€ zu Zahlen. Würde sie das Haus Kaufen können hätte sie bei 70000€ ~600€ zu Zahlen. Was logischerweise dann auch noch durch 2 geteilt werden würde.

Daher würden wir das Haus gerne kaufen. Um es vorab zu nehmen, wir haben uns das Haus bisher sorgfältig angeschaut und für das Geld wäre es ein Traum.

Gibt es Erfahrungen dazu, ist unter diesen Umständen überhaupt ein Finanzierung möglich und wenn ja Welchen weg sollten wir dort wählen?

Danke im vorraus :)

Baufinanzierung, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Kredit
Haus wird an Bruder verschenkt - was sind meine Rechte?

Liebe Community,

ich habe ein Anliegen und würde mich sehr freuen zu wissen, wie ihr hier vorgehen würdet bzw. was meine Rechte sind.

Ausgangslage:

Meine Eltern sind Mitte 60. Ihr Vermögen bezieht sich vor allem auf.

  • Wohnung 1: Verkehrswert ca. 150.000 €
  • Wohnung 2: Verkehrswert ca. 200.000€
  • 3. Zweifamilienhaus (unten ca. 100qm, oben ca. 70qm): Verkehrswert ca. 450.000€ (wahrscheinlich eher mehr momentan...)

Alles Baujahr Ende 70er. Die Verkehrswerte nehme ich an, da mein Vater die Immobilien nicht schätzen lassen will.

Der Plan meines Vaters ist folgender: Er und meine Mutter möchten in Zukunft in Wohnung 2 leben, mein Bruder soll in das Zweifamlienhaus in die untere Wohnung ziehen, das gesamte Haus soll dann auch auf meinen Bruder überschrieben werden. Mein Vater lässt sich allerdings ein lebenslanges Wohnrecht für die obere Wohnung im Haus eintragen. Als Ausgleich sollen Wohnung 1 und Wohnung 2 sofort auf mich überschrieben werden. Die Wohnung oben im Zweifamilienhaus sollen weiterhin vermietet werden und die Einnahmen (wahrschienlich) an meinen Vater gehen.

Meine Überlegungen:

Zunächst finde ich diese Lösung für mich nicht fair, da Wohnung 2 mir momentan gar nichts bringt, da dort auf unbestimmte Zeit (wahrscheinlich über 20 Jahre) meine Eltern wohnen werden (Rausklagen will ich sie dort stand jetzt nicht ;-)). Grundsätzlich fände ich es fair, wenn Wohnung 2 nicht beachtet werden würde sondern mein Bruder mir zumindest einen gewissen Ausgleich zwischen Wohnung 1 und dem Haus leisten würde. Von mir aus auch in Ratenzahlung (er spart ja ab sofort die Miete). Das hat mein Vater aber bereits abgelehnt, warum auch immer.

Allerdings habe ich jetzt auch schon gelesen, dass meine Rechte hier sehr beschränkt sind, und ich wohl nur einen Anspruch auf den Pflichtteil habe was das Haus angeht, dieser wäre ja durch Wohnung 1 schon fast abgegolten.

Es wäre toll, wenn jemand seine Meinung dazu sagen könnte, entweder von rechtlicher oder auch gerne aus rein "familiärer Sicht" ("sei doch zufrieden dass du überhaupt etwas kriegst ;-)). Vielleicht habt ihr ja auch noch einen anderen Lösungsvorschlag.

Danke und liebe Grüße

solea

Erbe, Immobilien, schenkung
Meine Mutter Verlangt 300 Euro Miete?

Hallo,

erstmal die Lage: Ich lebe mit meiner Schwester bei meiner Mutter zusammen mit ihrem Freund.

Ich wurde dieses Jahr 18 habe meine Schule beendet und Arbeite momentan auf Teilzeit (Mein Vater Zahlt momentan kein Unterhalt von 150 Euro für 1 Jahr, weil ich ja jetzt selber Geld verdiene). Im Monat habe ich etwas unter vielleicht 6-800 Euro.

Der Freund meiner Mutter hat mit meiner Mutter geredet und ihr gesagt, dass sie Geld von mir nehmen sollten, da ich ja jetzt auch Geld verdiene. Ohne mit mir etwas zu bereden oder die Berechnungen wie sie auf den Betrag von 300 Euro pro Monat kamen zu erklären verlangen sie jetzt aus dem nichts von mir 300 Euro schon seit 3-4 Monaten. Ich habe um die Ruhe hier zu bewahren und weil ein einigen oder Diskutieren mit dem Freund meiner Mutter unmöglich ist bezahlt doch auch nur mit viel Schmerz.

Ich habe jetzt Versucht mit ihnen zusammen zu reden, doch es ist nicht möglich, da es nicht möglich ist mit dem Freund meiner Mutter eine normale Unterhaltung zu führen ohne das er Agressiv wird und Ausrastet (anderes Thema). Ich habe also nochmal meine Mutter alleine gefragt ob nicht auch 200 Euro reichen würden, da mir sonst teilweise die Hälfte meines Lohnes fehlen würde doch sie lies auch nicht mit sich reden und erklären warum sie genau 300 Euro wollen tun sie auch nicht. Wäre es möglich einfach mit ihnen zu reden wäre das alles viel einfacher aber eine normale ruhige Diskussion oder Vereinbarung ist nicht möglich und es wurde sehr oft versucht!

Meine Frage ist nun inwiefern dürfen die einfach so von mir 300 Euro verlangen. Ich beschwere mich hier nicht, dass soll nicht so rüber kommen aber ich fühle mich halt schon verarscht, weil die sich auch ohne mein Geld am ende des Monats durchaus noch Sachen für ihr Hobby kaufen können (Kommt mir zumindest so rüber!) ohne jetzt extreme Geldnot zu haben. Ich weiß aber die Finanzielle Lage am Ende des Monats auch nicht genau.. aus dem Grund, weil sie mir nichts darüber erzählen wollen, dürfen sie also ohne mich über die Finanzielle Lage aufzuklären Geld von mir verlangen?

Ich weiß jetzt nicht, inwiefern jetzt das Einkommen der zwei in diesem Fall eine Rolle spielt aber ich würde ihne auf meine Mutter: 1000-1200 Netto der freund meiner Mutter: 2200-2500 Brutto einschätzen.

Vielen Dank!

eltern, Immobilien, Miete, Mutter
Erbpacht in der Familie sinnvoll, überhaupt so möglich?

Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage zum Erbbaurecht in einer verzwickten Situation und bin gespannt auf Eure Meinungen und Einschätzungen, ob unsere Gedanken totaler Käse sind oder weiterverfolgt werden könnten.

Wir (meine Frau, Sohnemann und ich) möchten ein Haus bauen. Problem: Grundstück (1. überhaupt was finden, 2. zu teuer, da bleibt dann nicht mehr genug Geld für ein Haus über). Der Gebrauchtmarkt gibt nix her und wenn dann zu überteuerten Preisen.

Neben dem Haus der Schwiegermutter (alte Hofstelle mitten in einer zentrumsnahen Siedlung, Dorf 11.000 Einwohner in NRW, Bebauungsplan) liegt eine Wiese mit 3 Baugrundstücken (Rohbauland, teilerschlossen mit Kanalisation) und einer Planstraße zwischen den Grundstücken durch, die eine Sackgasse um ca. 60 Meter zur nächsten Querstraße verlängern würde..
Diese Wiese ist zusammen mit dem Haus, in dem die Schwiegermutter wohnt und weiteren Flächen (Acker/Wald, verpachtet) in einer Erbengemeinschaft (Schwiegermutter mit ihrem Bruder) "gefangen".
Gefangen deshalb, weil die Trennung der Erbengemeinschaft aktuell hohe Steuern für die beiden bedeutet, und die Trennung deshalb erst in den nächsten paar Jahren vollzogen werden soll.
Auch ein vorzeitiges Rauskaufen eines Grundstückes durch uns (die Mutter würde uns ihre Hälfte schenken) wird von der Erbengemeinschaft abgelehnt.

Unsere Idee ist es nun, in der Wiese das hintere Grundstücke bei der jetzigen Sackgasse von denen zu pachten, um unser Haus per Erbbaurecht bauen zu können.

Die Erbengemeinschaft soll definitiv demnächst aufgelöst werden, nur ob in 2 oder in 5 oder 8 Jahren steht nicht fest. Die Schwiegermutter und ihr Bruder sind sich einig, dass bei einer Trennung die besagte Wiese an die Schwiegermutter fallen wird.
Dann würden wir quasi bei der Mutter pachten.
Die Mutter wiederum würde das Grundstück dann an meine Frau (Einzelkind) vererben bzw. vorher schenken, wodurch wir quasi "bei uns selbst" pachten würden und das Eigentum von Grundstück und Haus wieder zusammenfallen würde.

Ist das so ein gangbarer Weg, den wir weiter verfolgen könnten, natürlich mit weitergehender rechtlicher Beratung?
Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler, dass man das Projekt direkt vergessen kann?
Auf welche Fallstricke/Eventualitäten müssen wir achten, wenn wir diesen Plan weiterverfolgen wollten?

Eine Frage noch zum Abschluss:
Wir würden dann mit der Gemeinde klären, ob man es ohne Straßenbau hinbekäme, weil die anderen beiden Grundstücke auf längere Sicht eh nicht bebaut werden sollen.
Aber falls für unser Bauvorhaben doch die Straße gebaut werden müsste, wer bekommt dann die Rechnung über die Straßenerschließung, der Pachtgeber oder der Pachtnehmer?
Dass wir fürs Haus die Grundsteuer etc. zahlen müssten ist klar.

Grüße Thorsten/Replica

Erbengemeinschaft, Grundstück, Immobilien, Erbpacht
Kann Wohnrecht gerichtlich entzogen werden?

Hallo!

Ich habe ein großes Problem.

Als mein Exmann und ich noch verheiratet waren hat er für die Familie ein Haus gekauft. Die Verträge liefen alle auf ihn und er war als Alleineigentümer im Grundbuch und auch in den Kreditverträgen eingetragen.

2014 hat er mir das Haus überschrieben und sich verbindlich für die Zweizimmerwohnung im Anbau ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht eintragen lassen. Mittlerweile bin ich dort weggezogen und hatte das Haupthaus jetzt schon inzwischen zweimal vermietet gehabt aber leider jedesmal Pech mit den Mietern.

Jetzt war ich wieder dort mein Exmann war nicht da und ich habe heimlich seine Wohnung betreten, da ich ja einen Zweitschlüssel habe. Ich dachte mich hauts rückwärts wieder raus. Eine richtige Messi Wohnung, dort liegen Klamotten überall verstreut, leere Bierflaschen und Verpackungen vor den Bierflaschen, Geschirr Pfannen Töpfe nicht abgespült einfach irgendwo stehen lassen, aus dem Kühlschrank wuchern schon die Zwiebeln raus, die Wohnung stinkt erbärmlich. Lebensmittel, schimmelige stehen überall rum. Die Rollos sind alle zu, es wird nicht gelüftet, er ist wochenlang unterwegs.

Im Übrigen hat er auch seit 2 Jahren keine Nebenkosten an mich bezahlt. Ich würde das Haus gerne verkaufen wie, da ich viel zu weit weg wohne und auch gar nicht die finanziellen Mittel habe es weiterhin zu vermieten und instand zu halten. Aber er besteht weiterhin auf sein wohnrecht und somit ist das Haus quasi fast unverkäuflich, denn wer kauft schon ein Haus wo einer ein Wohnrecht auf eine Wohnung drauf hat? Niemand.

Ich habe ihm den Vorschlag gemacht das Haus zu verkaufen natürlich muss er aufs Wohnrecht verzichten, dann geht erstmal das an die Bank was die Bank noch bekommt und den Rest habe ich gesagt würden wir teilen jeder die Hälfte. Und ich weiß dass er in extremen finanziellen Schwierigkeiten steckt.

Und jetzt eben meine Frage kann ich ihm irgendwie das Wohnrecht entziehen lassen bzw eventuell sogar entmündigen? Er macht ja nicht mal Briefe und dergleichen auf, die Polizei stand auch schon des öfteren auf dem Grundstück und hat ihn gesucht. Ich weiß echt nicht mehr was ich machen soll.

Ach ja es wäre noch zu erwähnen dass wir mittlerweile seit zwei Jahren geschieden sind.

Für hilfreiche Antworten bin ich euch sehr dankbar.

LG

Immobilien, Wohnrecht auf Lebenszeit
Eigenbedarfskündigung nach 17 Jahren?

Guten Tag,

bin neu in dem Forum und hoffe das mir jemand ein paar hilfreiche Infos und Tipps geben kann.

Es geht um folgende Situation:

Wir haben letzte Woche eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von unserer Vermieterin erhalten. Sie hat uns eine Frist bis 31.12.2019 eingeräumt.

Die Kündigung ist äußerst detailliert formuliert, inklusive aller relevanter Informationen, Begründungen und Hinweise auf Paragrafen, etc., soweit ich das bisher recherchieren konnte. Laut neuesten Informationen wird die Wohnung in den nächsten Tagen auf den Sohn der Vermieterin (Enkel der Vermieterin soll laut Kündigung einziehen) überschrieben.

Der Mietvertrag wurde Januar 2015 abgeschlossen. Davor war meine Mutter (in der selben Wohnung) seit 1996 Mieterin.

Im Januar 2002 bin ich dann nach einem Auslandsaufenthalt als Untermieter zu meine Mutter gezogen. Diese Untermiete war von der Vermieterin mündlich genehmigt und wurde von Ihr auch mal schriftliche für das Arbeitsamt bestätigt. Da meine Mutter im Dezember 2014 wegen Demenz im Altersheim untergebracht wurde, habe ich die Wohnung (zusammen mit meiner Freundin) dann ab Januar 2015 übernommen.

Wir wohnen im Raum München und sehen wirklich keine Möglichkeit in dieser kurzen Zeit eine neue finanzierbare Wohnung zu finden.

Nun planen wir ein persönliches Gespräch mit der Vermieterin am kommenden Wochenende um eine Fristverlängerung zu erreichen.

Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat Jura-Kenntnisse im Mietrecht die uns weiterhelfen könnten?

Vielen Dank im voraus!

Andy66

Immobilien, Mietrecht
Wie wirkt sich gemeinschaftlicher Hausbesitz unter Geschwistern steuerlich und rechtlich aus?

Guten Tag 

Meine Eltern haben ihr Haus vor vielen Jahren zu je 1/3 an meine beiden Schwestern und mich überschrieben. Außer dem Eintrag im Grundbuch zu je 1/3 gibt es unsererseits keine formale Vereinbarung. 

Das Haus verfügt über 3 Wohnungen, wovon 2 vermietet waren und sind. 1 Wohnung wurde von meinen Eltern bewohnt und steht jetzt leer. Die Vermietung der beiden Wohnungen hatten in der Vergangenheit meine Eltern übernommen.
Meine Eltern sind vor 1 bzw. 2 Jahren verstorben. 

Letztes Jahr (Juni 2018) haben meine beiden Schwestern die Wohnungen neu vermietet. Ich bin von ihnen in den Mietverträgen zwar als Mitvermieter genannt, habe aber beide Verträge nicht unterschrieben (war nicht an der Vermietung beteiligt). 

Die Mieten werden auf das frühere Konto unserer Mutter gezahlt. Das Konto wird seit Frühjahr 2019 als Erbengemeinschaftskonto OHNE Einzelverfügungsberechtigung geführt.

Ich habe mehrere Fragen:

1.     Wir sind keine Erbengemeinschaft, da wir das Haus ja nicht geerbt haben.

Besteht irgendeine andere rechtliche Form von Gemeinschaft?

2.     Sind die Mietverträge ohne meine Unterschrift überhaupt gültig?

3.     Gelte ich als Vermieter, obwohl ich die Verträge nicht unterschrieben habe?

4.     Gelten die Mieteinnahmen für mich als steuerlich wirksame Einnahmen? 

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus

 S.Reiser

Immobilien, Steuern
Höhe der AFA Sätze / Nutzungsdauer bei Garagen & Tiefgaragen?

Hallo,

ich habe im Jahr 2012 einige Tiefgaragenstellplätze, die unterhalb von Wohngebäuden liegen, gekauft und vermietet. Die Immobilien wurden in den Jahren 1973, 1985, 1997, 1999 erbaut.

Ich habe dort keine Wohnungen und vermiete auch nichts zum Wohnen.

Der Gebäudewert zzgl. anteiliger Kaufnebenkosten wurde von mir seit Übergang von Nutzen und Lasten mit 2% (Nutzungsdauer 50 Jahre) abgeschrieben.

Nun finde ich in vielen Steuerratgebern Hinweise auf andere Nutzungsdauern: 33 Jahre, 30 Jahre, 20 Jahre….bzgl. vom Baujahr abhängige Restnutzungsdauer.

Wie seht Ihr das? Habe ich zu wenig abgeschrieben?

Die Steuerbescheide sind ggf. noch nicht komplett wirksam, weil das FA sich die Prüfung der gewinnerzielungsabsicht (Gewerbeimmobilien) noch offen hält.

Kann ich daher etwas korrigieren? Sollte ich das tun?

Oder kann ich zumindest für die Zukunft noch etwas ändern? Wie müsste ich vorgehen?

Nach Kauf habe ich den Bodenrichtwert mit der Fläche das anteiligen Grundstücks (Miteigentumsanteil an der Anlage x Bodenrichtwert) genommen und als Bodenwert ausgewiesen. Der Rest war dann Gebäudewert.

Nun sehe ich (auch aus verschiedenen Gutachten), dass das sehr nachteilig ist, da der Bodenrichtwert sich ja auch mehrgeschossige Wohnbebauung bezieht und mein Bodenwertanteil nun oft bei über 50% am Kaufpreis lag.

Kann ich dies noch korrigieren?

Dieser neue Rechner zur Afa spuckt für TG Plätze aber auch nur komische Werte aus – oder könnte ich mich auf diesen berufen?

So, leider noch kurz ein weiteres Thema: ich habe gerade in einer GbR noch oberirdische Garagen auf einem Garagenhof, Baujahr 1965 und 1974, gekauft.

Sie stehen getrennt von Mehrfamilienhäusern. Massiv gebaut.

Diese finde ich in der AFA Tabelle bei 15 oder 20 oder 30 Jahre. ABER die sind nun schon seit Bau längst rum. Fange ich hier dann auch komplett von vorne an? Obwohl man das Alter wirklich sehr ansieht?

Und wenn ich bei der Kaufpreisaufteilung Gebäude zu Boden über das Ertragswertverfahren mit 60 Jahren Nutzungsdauer lt. Staatlicher Sachwertrichtlinie vorgehen muss, dann ist das ja auch im Gegensatz?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen zu diesen 3 Themen!

Liebe Grüße! 

AFA, Immobilien
Perfekte Wohnung gefunden, aber Indexmietvertrag - Nehmen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe nach langer Suche in diesem anstrengenden Wohnungsmarkt die perfekte Wohnung für mich gefunden: Gross, hell, zentral, gut angebunden, schöne Parks in der Nähe, sehr günstige Miete für diese Toplage.

Nun wird es sich wohl aber um einen Indexmietvertrag handeln. D.h. dass die Wohnung gemäss Verbraucherpreisindex steigen kann (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Tabellen_/VerbraucherpreiseKategorien.html?cms_gtp=145114_list%253D2%2526145112_list%253D2%2526145110_slot%253D2).

Ich wohne momentan verhältnismässig zentral und sehr günstig, allerdings gefallen mir sehr viele Sachen an meiner aktuellen Wohnung überhaupt nicht, wie etwa die Gegend und die Tatsache, dass ich in meiner merkwürdigen "Küche" gar nicht kochen kann. Ich fühle mich überhaupt nicht wohl, schon seit meinem Einzug.

In der Neuen stimmt einfach alles. Habe mich sofort in sie verliebt.

Aber ich bin eine Person, die Sachen planen muss und eine gewisse Sicherheit im Leben braucht. Daher ist mir eine günstige Wohnung sehr wichtig, damit ich dort auch langfristig bleiben kann, unabhängig von meinen Einkommensverhältnissen. Da macht mir solch ein Indexmietvertrag etwas Angst, da die Miete potentiell jedes Jahr steigen könnte und ich dann langfristig vielleicht die Wohnung nicht mehr halten kann und auf der Strasse lande.

Hat jemand schon einen Inexmietvertrag abgeschlossen oder Erfahrungen mit Indexmietverträgen gemacht? Sind die Mieterhöhungen durch den Index spürbar? Wie geht ihr damit um, dass die Mietsteigerung wegen der Inflationsrate unvorhersehrbar ist?

Ich bin ganz hin- und her gerissen. Die Wohnung ist so toll, aber dieser Indexmietvertrag macht mir gerade etwas zu schaffen. Habt ihr Ratschläge?

Danke euch.

Berlin, Immobilien, Inflation, Miete, Mietrecht, wohnung, Index

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