Was können wir tun, Parkplatz doppelt vergeben?
vor 2 Jahren haben wir zwei Wohnungen mit Tiefgaragenstellpätzen erworben.
Vor kurzem hat sich herausgestellt, dass einer der unsererseits erworbenen Tiefgaragenstellplätze in der Teilungserklärung (fälschlicherweise) zwei unterschiedlichen Wohneinheiten zugeteilt wurde.
Der Stellplatz wurde jedoch seit Baujahr, durch unseren Vorbesitzer genutzt und es bestand zu keinem Zeitpunkte eine Unklarheit bzgl des Eigentums.
Nun wurde eine andere Wohneinheit verkauft - deren Vorbesitzer ebenfalls zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf den Stellplatz gestellt hatte und der diesen auch im Vorfeld nicht mit angeboten hat.
Der zuständige Notar hat jedoch den Stellplatz (laut Teilungserklärung) mit in den Kaufvertrag aufgenommen, weswegen der Käufer der anderen Wohneinheit nun auf sein Recht der Nutzung pocht.
Wir kommen leider an keiner Stelle weiter, da sich weder die damalige Hausverwaltung, noch die aktuelle Hausverwaltung, das seinerzeitige Maklerbüro oder der Verkäufer für Zuständig hält.
Unsere konkrete Frage ist; wer muss sich um die Angelegenheit kümmern? Denn wir hätten die Wohneinheiten nicht zu dem Preis gekauft, wenn klar gewesen wäre, dass wir den Stellplatz teilen müssen.
Der Verkäufer sagt, dass ihm der Parkplatz schon immer gehört hat und ihm die doppelte Vergabe nicht bekannt war. Das Maklerbüro teilt ebenfalls mit, dass es nicht zuständig sei, da wir den Parkplatz rechtskräftig gekauft hätten.
Wir drehen uns im Kreis…
Ist auch in deiner Teilungserklärung der Stellplatz für zwei Wohnugen aufgeführt?
Ja, in der TE ist ein Stellplatz für zwei Wohnungen zugewiesen. Dass fällt natürlich nur auf, wenn man die gesamte Teilungserklärung überprüft und nicht nur den eigenen Bereich.
1 Antwort
Die Teilungserklärung schafft Fakten.
Ein Irrtum würde bedeuten, dass der andere Wohnung fälschlicherweise zwei TG-Plätze zugeordnet sind. Alternativ ist es kein Fehler sondern tatsächlich so, dass ein Stellplatz zwei Wohnungen zugeordnet ist, weil einfach zu wenige da waren.
Wenn es so ist, müsstet ihr mit dem anderen Eigentümer überlegen, wie der Stellplatz zu teilen ist. Es kann z. B. einer dem anderen eine halbe Stellplatzmiete zahlen, einer kauft dem anderen den halben Stellplatz ab oder es fällt euch irgendwas ein, ihn geteilt zu nützen.
Der Vorbesitzer brauchte ihn offensichtlich nicht. Es wäre interessant, wer die Grundsteuer für den halben Stellplatz gezahlt hat denn auch dem Vorbesitzer hat der halbe Stellplatz gehört.
Eine vielleicht praktikable Variante wäre, dass vielleicht auch in zukunft einer der Bewohner kein Auto hat oder den Stellplatz aus anderen Gründen weniger als der andere oder weniger als das Geld für den halben Stellplatz braucht.
Ihr findet bestimmt eine Lösung.
Gute Frage! Der Makler weiß nicht mehr als er vom Verkäufer gesagt bekommt. Der hat üblicherweise eher selten eine Teilungserklärung und dein Problem: Man schaut eher, ob die Balkone oder welcher Teil der Fenster dem Eigentümer gehört als dass man alle anderen Einheiten auf der Suche danach durchgeht, ob eine Einheit zweimal vergeben wurde.
Der Verkäufer kann es wissen, muss aber nicht. Wenn er es weiß, wird er nicht danach gefragt und versteckt sich hinter dem Makler. Der Nachweis, dass er es wusste, ist schwierig. Wenn es in der Teilugnserklärung einen Hinweis darauf gibt (zwei Ränderum den TG-Stellplatz!) kann das dem Käufer und dem Notar auffallen. Muss aber nicht.
Ist einem der Beteiligten des neuesten Deals (also des anderen Eigentümers des Stellplatzes) aufgefallen, dass es noch einen Eigentümer gibt und wann? Wenn das erst nach dem Notartermin zum Thema wurde, hat vielleicht auch keiner von denen, die du zu belangen überlegst eine Schuld.
Erstmal, danke für die Rückmeldung. "Fälschlicherweise" daher, da ursprünglich zwei Ebenen in der TG geplant waren, diese vom Bauamt aber nicht genehmigt wurden und die Teilungserklärung leider nicht angepasst wurde.
Meine Frage ist, ob wir den Verkäufer/Makler dafür belangen können? Denn es würde uns ein Stellplatz zum Eigentum und nicht als Gemeinschaftsnutzung angeboten.