Was können wir tun, Parkplatz doppelt vergeben?

Rat2010  03.01.2023, 20:59

Ist auch in deiner Teilungserklärung der Stellplatz für zwei Wohnugen aufgeführt?

jenny24380 
Beitragsersteller
 03.01.2023, 21:05

Ja, in der TE ist ein Stellplatz für zwei Wohnungen zugewiesen. Dass fällt natürlich nur auf, wenn man die gesamte Teilungserklärung überprüft und nicht nur den eigenen Bereich.

1 Antwort

Die Teilungserklärung schafft Fakten.

Ein Irrtum würde bedeuten, dass der andere Wohnung fälschlicherweise zwei TG-Plätze zugeordnet sind. Alternativ ist es kein Fehler sondern tatsächlich so, dass ein Stellplatz zwei Wohnungen zugeordnet ist, weil einfach zu wenige da waren.

Wenn es so ist, müsstet ihr mit dem anderen Eigentümer überlegen, wie der Stellplatz zu teilen ist. Es kann z. B. einer dem anderen eine halbe Stellplatzmiete zahlen, einer kauft dem anderen den halben Stellplatz ab oder es fällt euch irgendwas ein, ihn geteilt zu nützen.

Der Vorbesitzer brauchte ihn offensichtlich nicht. Es wäre interessant, wer die Grundsteuer für den halben Stellplatz gezahlt hat denn auch dem Vorbesitzer hat der halbe Stellplatz gehört.

Eine vielleicht praktikable Variante wäre, dass vielleicht auch in zukunft einer der Bewohner kein Auto hat oder den Stellplatz aus anderen Gründen weniger als der andere oder weniger als das Geld für den halben Stellplatz braucht.

Ihr findet bestimmt eine Lösung.


jenny24380 
Beitragsersteller
 03.01.2023, 21:29

Erstmal, danke für die Rückmeldung. "Fälschlicherweise" daher, da ursprünglich zwei Ebenen in der TG geplant waren, diese vom Bauamt aber nicht genehmigt wurden und die Teilungserklärung leider nicht angepasst wurde.

Meine Frage ist, ob wir den Verkäufer/Makler dafür belangen können? Denn es würde uns ein Stellplatz zum Eigentum und nicht als Gemeinschaftsnutzung angeboten.

Rat2010  03.01.2023, 21:39
@jenny24380

Gute Frage! Der Makler weiß nicht mehr als er vom Verkäufer gesagt bekommt. Der hat üblicherweise eher selten eine Teilungserklärung und dein Problem: Man schaut eher, ob die Balkone oder welcher Teil der Fenster dem Eigentümer gehört als dass man alle anderen Einheiten auf der Suche danach durchgeht, ob eine Einheit zweimal vergeben wurde.

Der Verkäufer kann es wissen, muss aber nicht. Wenn er es weiß, wird er nicht danach gefragt und versteckt sich hinter dem Makler. Der Nachweis, dass er es wusste, ist schwierig. Wenn es in der Teilugnserklärung einen Hinweis darauf gibt (zwei Ränderum den TG-Stellplatz!) kann das dem Käufer und dem Notar auffallen. Muss aber nicht.

Ist einem der Beteiligten des neuesten Deals (also des anderen Eigentümers des Stellplatzes) aufgefallen, dass es noch einen Eigentümer gibt und wann? Wenn das erst nach dem Notartermin zum Thema wurde, hat vielleicht auch keiner von denen, die du zu belangen überlegst eine Schuld.