Hallo,
ich möchte eine Wohnung kaufen, bislang wurden die Räume aber als Büro (Anwaltskanzlei) genutzt und sind so auch in der Teilungserklärung, sowie im Grundbuch (Teileigentum) ausgewiesen. Die Räume befinden sich aber in einem Gebäudekomplex, in dem sich ansonsten ausschließlich Wohnungen befinden. Baurechtlich wäre eine Nutzung als Wohnung auch ok.
Mit welchen Kosten müsste man rechnen, wenn man die Nutzungsänderung (inkl. Zustimmung aller Eigentümer) durchzieht?
Und falls ein Eigentümer nicht einverstanden ist (wobei die Eigentümergemeinschaft eigentlich in Ordnung ist und irgendwelche Beschlüsse meist einfach durchgewunken werden)- muss er das begründen? Hätte man vor Gericht da Chancen, da die Umnutzung für die anderen Eigentümer eigentlich eher Vorteile als Nachteile hätte und es keine logische Begründung dafür gibt, warum diese Räume als einzige Büro bleiben müssen?