Eltern kaufen Grundstück, Kind baut Haus -> Grunderwerbssteuer?

Hallo miteinander,

es liegt folgende Situation vor:

Ein privater Grundstücksbesitzer verkauft ein Baugrundstück. Er hat für die Vermarktung einen Immobilienmakler beauftragt. Der Makler hat ein eigenes Maklerbüro, arbeitet aber auch gleichzeitig auch als "selbstständiger Vermittlungsvertreter" für eine Hausbaufirma, die schlüsselfertige Häuser baut. Der Makler hat als Voraussetzung für den Grundstückskauf die Verpflichtung auferlegt, dass man mit der bestimmten Hausbaufirma bauen muss. Der Makler meint, dass in der Konstellation nur Grunderwerbssteuer aufs Grundstück, aber nicht aufs Haus, anfällt, weil man erst nur einen Planungsvertrag mit der Hausbaufirma abschließt (mit Rücktrittsrecht, falls kein Grundstück gefunden wird), man dann das Grundstück von privat kauft und nach dem Kauf dann den richtigen Werksvertrag mit der Haubaufirma abschließt.

Ich bin mir nach eigenen Recherchen trotzdem unsicher, ob die Grunderwerbssteuer nicht doch auch aufs Haus anfällt, weil es doch eine offensichtliche Verbindung zwischen privatem Grundstücksverkäufer, Makler und Hausbaufirma gibt.

Daher nun meine Fragen:

1) Wie würdet ihr das sehen? Gibt es da die Verbindung zwischen den beiden Einzelverträgen; liegt eventuell sogar ein verdecktes Bauträgermodell vor?

2) Könnte man das ganze umgehen, wenn die Eltern das Grundstück von privat kaufen (und dann natürlich zwischen Eltern und Kind alles richtig privat geregelt würde)? Die Hausbaufirma bräuchte nur einen 2-Zeiler von den Eltern und dann wäre das für die ok. Nach dem Bau und wenn einige Zeit verstrichen ist, würde man dann eine Schenkung vornehmen.

3) Könnte ein Notar in dem Falle richtige Auskünfte geben (um nicht beim Finanzamt anrufen zu müssen und "schlafende Hunde zu wecken"...)?

4) Für den Grundstückskauf müsste kein Kredit aufgenommen werden; nur für das Haus müsste ein Kredit aufgenommen werden. Geht das dann überhaupt, oder würde das Haus dann auch den Eltern gehören, weil man ja auf "fremdem" Grund bauen würde?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.

Erbe, Finanzamt, Grundstück, Hauskauf, Immobilien, schenkung, Steuern, Bauträger
Was passiert mit den Kosten für den Kaufvertragsentwurf falls die Finanzierung nicht zustande kommt?

Hallo ihr lieben ,

ich bin schon lange stiller Mitleser, hab viel hier gelernt und nun auch eine Frage

im September habe ich unverhofft ein Angebot für ein Haus bekommen , also bin ich mal nur so zu einem befreundeten Finanzvermittler gegangen um nur mal generell zu schauen ob das für mich realisierbar wäre . Haushaltsrechnung stimmte , kein Eigenkapital , Vermittler meinte es würde passen und hat alles hoch geladen , es kamen Angebote die ich unterschrieben habe und dann dauerte alles ewig ... irgendwann kam die Schreckensnachricht das sie abgelehnt haben weil mein Score zu schlecht sei . Also habe ich eine Auskunft geholt und da kam der Bankenscore mit G raus, keine negativ Merkmale . Basisscore 90 Prozent . Eine andere Bank hat mit Zinszuschlag zugesagt im Nachhinein aber wegen der Immobilie abgelehnt weil sie im Ferienhausgebiet lag . Ich bin dann auf Anraten einer Bekannten zu einer ansässigen Volksbank weil die dort dieses Gebiet kannten . Die haben mich direkt vor Ort mit mir zusammen gescort und gesagt das der Wert für Sie zufriedenstellend sei . Und für sie eher zählt ob positiv oder negativ Merkmale da wären . Sie haben mir ein Angebot gemacht und eine Finanzierungsbestätigung ausgestellt. Die Immobilie ist aber zwischenzeitlich verkauft worden , also habe ich mich umgeschaut und über einen Makler was anderes gefunden , das Exposé bei der Bank eingereicht , und nach nochmaligem scoring ( ich habe mittlerweile einen online Zugang bei der Schufa ) haben sie mir wieder eine Zusage geschrieben , mit Summe und Objekt , allerdings mit dem Hinweis das sie sich eine letztliche Kreditprüfung vorbehalten . Um weiter zu machen möchten sie einen Kaufvertragsentwurf , der Makler hat das Objekt reserviert , obwohl diese Bestätigung in meinen Augen dafür nicht reicht . Meine Beraterin hat mir gut erklärt das andere Bestätigungen nicht ausgestellt werden , und die Finanzierung klappt solange nicht noch irgendwas anmeldet gegen mich . Folglich hat der Makler den Entwurf in Auftrag gegeben , was ist jetzt wenn noch was passieren sollte , anmelden wird keiner was ich weiß ja was ich mit meinem Geld mache , aber ich habe nach dem ganzen hin und her mit dem Finanzvermittler ,der mit mittlerweile etwas Angst mit Seinen Aussagen macht Das es beim Abschluss bestimmt wieder nicht klappt , Sorge das es doch nicht klappt . Der Vorteil ist das diese Bank direkt gescort hat , die vorherige hat es erst am Schluss gemacht . Hat jemand eine Ahnung? Oder Ähnliches erlebt ?
danke im Voraus

Immobilien, kosten
Absicherung einer Finanzierung bei Rückauflassungsvormerkung?

Hallo liebe Community!

Ich habe folgende Situation vorliegen:

Meine Lebensgefährtin erhält mittels Überlassung ihr Elternhaus, in dem meine Schwiegermutter im EG wohnt und wir einen aufwendigen Umbau des ersten OG samt DG zur separaten Wohneinheit planen. Im Zuge der Überlassung lässt meine Schwiegermutter sich ein Wohnrecht (Räume EG + KG) sowie eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen, mit der ich ein wenig meine Probleme habe.

Wir müssen ca. 300t€ an Darlehen aufnehmen um den Umbau zu realisieren. Meine Hälfte Darlehens hätte ich mittels privater Grundschuld (Rang 1 - Grundschuld Bankdarlehen, Rang 2 - private Grundschuld ich und Rang 3 - Rückauflassungsvormerkung) abgesichert, so dass ich im Falle eines Falles meine eingebrachte Kohle zurückfordern könnte. Miteigentümer möchte ich nicht werden, da mir die Teilung des ZFH nach WEG als zu aufwendig und kostenintensiv erscheint.

Was mir noch unklar ist und nicht fair erscheint:

Angenommen meine Schwiegermutter macht unter einer der festgelegten Bedingungen ihre Rückauflassungsvormerkung wirksam, dann ist meine Lebensgefährtin nicht mehr Eigentümerin der Immobilie und würde für den von ihr eingebrachten Teil der Investition (150.000 €) - unabhängig davon, wieviel davon bereits getilgt worden ist - von meiner Schwiegermutter nichts mehr erhalten, während diese gleichzeitig eine Immobilie zurückbekommen würde, die erheblich mehr wert ist als zum Zeitpunkt der Hausübergabe. Wie lässt sich dies für alle Seiten gerecht regeln? Wie habt ihr diesen Punkt gehandhabt?

Vielen Dank für euren Input im Vorfeld und einen guten Start ins neue Jahr!

Finanzierung, Immobilien
Garage fehlt in der Teilungserklärung?

Hallo zusammen,

wir haben eine vermietete Wohnung. Dabei wurde beim Kauf im Notarvertrag darauf hingewiesen, dass der Vorbesitzer, eine Garage auf dem Hof errichtet und seitdem vermietet hat, diese jedoch weder im Grundbuch noch in der Teilungserklärung als Sondereigentum der Wohnung oder einer anderen Wohnung eingetragen ist. Da ich die Wohnung weiterverkaufen möchte, habe ich zwei Anwälte im Bereich Immobilienrecht um Rat gebeten, da ein Weiterverkauf mit Garage oder zumindestens ein Verkauf der Wohnung mit Sondernutzungsrecht der Garage natürlich lukrativer ist.

 Ich habe zwei verschieden Meinungen erhalten

 

Der eine ist der Meinung, dass man es bei einem Weiterverkauf der Wohnung die Garage notariell in der Teilungserklärung als Sondereigentum oder zumindestens Sondernutzungsrecht der Wohnung eintragen kann und zwar alleine aus den vorliegenden Dokumenten und aus folgenden Gründen:

- Im Protokoll der Eigentümerversammlung vom Jahr 1995 wurde dem Antrag auf Bau einer Garage zugestimmt. Vorraussetzung sei die behördliche Genehmingung. Alle Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Eine Sondernutzung muß nicht extra beschlossen werden (Damaliger Eigentümer Herr X! Herr X hat diese Garage dennoch nie errichtet aber sein Nachbesitzer Hr Y im Jahre 2005. Er hat eine behördliche Genehmigung beantragt und auch erhalten und die Garage gebaut.

Fazit: Der Bau der Garage wurde beschlossen und die behördliche Genehmigung erteilt, somit sollte einer Erweiterung der Teilungserklärung zu der Wohnung ein Sondernutzungsrecht einzuräumen nix mehr im Wege stehen.

Der andere Anwalt meinte, solange es nicht in der Teilungserklärung explizit steht das die Garae zu der Wohnung gehört, kann ich bei einem verkauf diese nicht im Notarvertrag mit reinnehmen.

Nun habe ich eine Käufer gefunden, ebenfalls ein Anwalt. Dieser hat einen Notar beauftragt den Kaufvertragsentwurf zu erstellen und meinte, das die Garage zu der Wohnung gehört. Nun steht in dem Kaufvertragsentwurf drin, dass ich, als Verkäufer angebe, dass zu der Wohnung eine Garage auf dem Hof gehört.

Nun meine Fragen

  1. Ist das richtig so?
  2. Wenn wir das so lassen, inwiefern würde ich mich nach einem Verkauf angreifbar machen, was würde mir womöglich drohen? Wäre der Käufer in der Position, wenn ihm die Wohnung irgendwann nicht mehr zusagt, dass der Kaufvertrag dann nichtig ist und eine Rückabwicklung oder Schadensersatzansprüche drohen?

Vielen Dank Gruß Stefan Heinz

Immobilien
Habe ich mich bei dem Immobilienkauf übernommen?

Guten Morgen zusammen,

ich hocke heute wieder vor dem Notebook und sinniere wieder, ob ich evtl. einen groben, blauäugigen Fehler begannen habe. Evtl. könnt Ihr mir da mal einen Rat geben?

Wir haben im Juli 2019 ein 2-Fam. Haus gekauft, welches Teilvermietet ist.
Der Mietzins beträgt derzeit 800€ für 133 qm.
Das Erdgeschoss haben wir zur Eigennutzung (circa 100qm)

Das Objekt hat nach Verhandlung 495.000€ gekostet. (Bayern).
Das Objekt wurde von einen (semiguten) Gutachter angeschaut, und war überzeugt, dass die Grundsubstanz gut ist. Einiges muss dennoch nach (30 Jahren) instand gesetzt werden.

Kalkulationsgrundlage:

Eigenkapital = Nebenkosten + Kellergeschoss zu wohnzwecken herrichten, sodass wir das EG sanieren können.

100% Finanzierung - da es kalkulatorisch "Bockmist" gewesen wäre (evtl. ist hier der Fehler) bei dem derzeitigen Zinssatz (Einsparung von circa 0,02%).

Zusätzlich haben wir einen Sanierungskredit von circa 15.000€ mit aufgenommen.

Nun kommt das Dach früher als erwartet und mit einer höheren Summe, weil leider einige Baustellen hinzugekommen sind. Statt für circa 2025 veranschlagte Maßnahme muss diese 2021 erledigt werden und kalkulatorisch 50.000€ werden es knapp 90.000€. Welche wir jetzt nachfinanzieren müssen.

Wird sind ein paar (m+m) beide Akademiker mit 3-5 Jahren Berufserfahrung
Zusammen haben wir ein Nettohaushaltseinkommen von circa 4.700€ zzgl. des Mietzins, welche ich gerne als "Puffer" rechne. Summa Summarum circa 5.500€

Aufteilung der Kredite:

250.000€ mit Tilgung 2,5% - 1,15% Zins ( Mietswohnung)
200.000€ mit Tilgung 2,5% - 1,05% Zins(Eigennutzung)
50.000€ über KFW gerade nicht die genauen Daten im Kopf
15.000 mit Volltilgung nach 10 Jahren - Zins 1,25%

Unser Annuität beträgt pro Monat circa 1790€ (für die o.g. Darlehens)
Für das neue Dach müssen wir ein weiteres Darlehen aufnehmen
Entweder 2,5% oder 4,0% Tilgung mit 1,93% Zins ( 333€ oder 444€)..

Somit wäre ich bei einer monatlichen Wert von 2123€ oder 2234€

Kalkulatorisch mit allen Ausgaben, welche wir seit 10 Jahren detektieren hätten wir monatlich circa 1500€ wegsparen können - mit dem neuen Darlehen schrumpft das gewaltig - und mein Konzept der Sondertilgung für das Objekt (Eigennutzung) wird höchstwahrscheinlich nicht umgesetzt. Sehe ich das zu schwarz oder habe ich einen großen Fehler begangen?

Danke und Grüße

Thomas

Immobilien, Immobilienkauf

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