Wer trägt Kosten für den Abbau und Aufbau eines Wintergartens wegen Sanierung des Mehrfamilienhauses?
Da die obenliegende Balkonbrüstung entfernt wird muss der Wintergarten abgebaut werden
1 Antwort
Miete oder Wohneigentum?
Hat der Vermieter oder die WEG der Errichtung des Wintergartens ausdrücklich zugestimmt? In diesem Fall werden die Kosten zu Lasten des Vermieters oder der WEG gehen.
Ansonsten hat der Mieter bzw. Wohnungseigentümer die selber zu tragen.