KfW 124, Optionen nach Ablauf der Zinsbindung (10 Jahre)?
Hallo,
hat hier jemand konkrete Erfahrungen mit KfW 124 nach Ablauf der Zinsbindung?
100.000 KfW 124, Zinsbindung 10 Jahre
parallel dazu ein Kredit von der Hausbank, auch mit Zinsbindung auf 10 Jahre
Die Info auf der KfW-Seite zum Programm 124 sagt "Zum Ende der Zinsbindung können Sie den Kredit ohne Kosten teilweise oder komplett zurückzahlen.".
https://www.kfw.de/PDF/Download-Cen...erung)/PDF-Dokumente/6000003622_M_124_134.pdf
- Ist eine Tilgung des Restbetrages tatsächlich ohne Weiteres möglich und vor allem relativ problemlos zu bewerkstelligen oder kann da die Hausbank, über die KfW beantragt worden ist, da noch einem irgendwelche Steine in den Weg legen? Ich muss gleichzeitig damit nicht den Hauptkreditanteil bei der Hausbank volltilgen oder Ähnliches?
Es gibt ja noch weitere theoretische Möglichkeiten, von der "Prolongation" direkt bei der KfW abgesehen. Welche davon sind realistisch (also ohne große zu erwartende Probleme seitens der KfW/Hausbank) zu bewerkstelligen?
- Aufstockung des Kredits bei der Hausbank
- Umschuldung des KfW-Restbetrages bei der Hausbank
- Umschuldung des KfW-Restbetrages bei einer komplett anderen Bank
- Zusammenlegen beider Kreditbestandteile und Umschuldung des Ganzen bei einer komplett anderen Bank?
1 Antwort
Vor Zinsablauf gibt es von der KfW automatisch ein Prolonationsangebot. Wird das nicht angenommen, ist der Kredit zur Rückzahlung fällig und das funktioniert auch ohne Probleme. Der Kredit bei der Hausbank muss damit nicht automatisch getilgt werden. Aber wenn dort die Zinsbindung ebenfalls abläuft, sollte man sich von der Hausbank ein Angebot holen bzw. wird die bestimmt eins unterbreiten, oder auf variable Verzinsung umstellen, je nachdem was im Darlehensvertrag vereinbart ist.
Aufstockung musst du bei der Bank beantragen, Umschuldung KfW oder Zusammenlegung ebenfalls. Stellt aber meistens kein Problem dar… Umschuldung zu einer anderen Bank wäre (wenn diese den Kredit denn genehmigen würde) auch eine Option, aber aufgrund der grundpfandrechtlichen Absicherung mit zusätzlichen Kosten (Abtretung, Löschung Neueintragung Grundschuld) verbunden.