Schenkung: Werden gezahlte Rechnungen auf den Freibetrag angerechnet?
Hallo, ich habe eine fiskalische Detailfrage. Vielleicht weiß jemand Bescheid.
Für Schenkungen innerhalb der Familie gelten je nach Beziehungsverhältnis steuerliche Freigrenzen. Also z.B. Eltern > Kinder 400k in zehn Jahren.
Werden auf diesen Freibetrag auch Beträge angerechnet, die nicht direkt fließen, bei denen aber der Beschenkte profitiert? Beispiel: Ich will mein Kind beim Immobilienerwerb unterstützen und schenke ihm 400k. Könnte ich zusätzlich die Notar- oder Maklergebühren bezahlen, oder wird das ebenfalls angerechnet, so dass die Freigrenze verletzt wird, weil insgesamt ein Begünstigung von über 400k vorliegt?