Darf Bruder Rücklagen aus gemeinsam vermietetem Einfamilienhaus einfordern?
Bruder hat seither Hausverwaltung gemacht und durch eingehende Mieten große Rücklagen gebildet. Er hat mir jetzt Hausverwaltung krankheitsbedingt übertragen, fordert jetzt aber seinen kompletten Anteil der Rücklagen zurück. Ist das rechtlich zulässig? Darf ich einen angemessenen Teil als Rücklage einbehalten?
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