Zinsen nach Verkauf weiterhin absetzbar?

2 Antworten

Ich denke, Du meisnt folgendes:

Du hattest sagen wir ein Haus abgezahlt.

Ein zweites angeschafft und den Kreidt auf Haus 1 udn Haus 2 abgesichert um einen Zinsvorteil zu haben, weil dann alles erstrangig ist.

bei weiteren Anschaffungen alnalog. Die nBank hast sich jeweils bei allen Häuser eintragen lassen, oder die Eintragungen über Zweckerklärungen verbunden.

Antwort auf die Frage:

Nur die Mittel die für das jeweilige einzelne Objekt aufgenommen wurden sind bei dem Objekt abzugsfähig.

Beim Verkauf eines einzelnen Objektes.ist daher zuerst das Darlehen zu tilgen, was für dessen Kauf mal aufgenommen wurde, denn dessen zinsen sind danach nicht mehr abzugsfähig.

Was mit dem Restbetrag des Verkaufspreises gemacht wird, sollte immer genau überlegt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nein.

Nach dem Verkauf eines Objektes können die mit diesem Objekt zusammenhängenden Schuldzinsen nur dann weiter abgesetzt werden, wenn und soweit der Verkaufserlös zur Tilgung des Darlehens nicht ausreicht. Wenn man den Erlös nicht zur Tilgung verwendet, ist das eine private Entscheidung.

Das Umlegen der Zinsen auf ein anderes Objekt ist ebensowenig möglich, da das Darlehen nicht im Zusammenhang mit der Finanzierung des anderen Objekts aufgenommen wurde. Auf die Besicherung eines Darlehens kommt es nicht an.