Wir wollten bei der Stadt ein Grundstück kaufen. In der einseitigen Erklärung mit der Stadt(die Erklärung haben wir unterschrieben) stand neben dem Kaufpreis usw. "Die Notarkosten werden vom o.g. Interessenten übernommen. Der o.g. Interessent beauftragt auch den Notar. Die Stadt X wird gebeten gebeten, umgehend für einen Kaufvertragsentwurf, die vertragsrelevanten Daten an folgenden Notar zu senden: Name Notar". Da wir keinen Notar hatten hat der Stadt-Sachbearbeiten einen Notar vor Ort im Gespräch vorgeschlagen. Wir haben uns dann darauf verständigt, dass wir diesen Notar in die Erklärung aufnehmen. Wir haben den Notar jedoch nicht mündlich bzw. schriftlich beauftragt.

Als 3 Tage später bereits vom Notar ein Kaufvertrag-Entwurf übersandt wurde, stellten wir eine von der Stadt vorgegebene Selbstnutzungsverpflichtung in den Vertragsentwurf fest. Daraufhin haben wir der Stadt dann mitgeteilt, dass wir vom Kauf Abstand nehmen. 2 Monate später habe wir jetzt eine Notarrechung über 750 Euro erhalten. Besteht eine Zahlungsverpflichtung obwohl wir den Notar nicht beauftragt haben?