Immobilie 2022 verkauft, Grundsteuer weiterhin fällig. Wie lange braucht das Finanzamt?

2 Antworten

Die Grundsteuerpfllicht richtet sich nach den Besitzverhältnissen am Anfang des Jahres, also bei Euch nach den Verhältnissen im Grundbuch am 01. 01. 2022.

Dann hätte das Finanzamt zum 01. 01. 2023 eine ZUrechnungsfortschreibung auf den neuen Eigentümer vornehmen müssen udn dies der Gemeinde mitteilen müssen. Das scheint nicht erfolgt zu sein.

Wenn das zum 01. 01. 2023 nachgeholt wird, bekommt Ihr auch das Geld zurück.

Sonst muss es Euch der neue Eigentümer erstatten, wenn beim Kaufvertrag aufgepasst wurde udn im Vertrag steht:

"Der Übergang der Nutzen udn Lasten erfolgt zum ....... (könnte der 1. des auf die Schlüsselübergabe folgen den Monats sein, aber auch andere Regelungen sind möglich)."

Ab dem Zeitpunkt muss der neue Eigentümer Euch die Beträge erstatten.

Hier noch ein Link:

https://www.advocado.de/ratgeber/steuerrecht/grundsteuer/grundsteuerreform-wer-zahlt-bei-eigentuemerwechsel.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

WAD2020 
Beitragsersteller
 14.01.2025, 20:50

Danke vielmals! Werde morgen in Ruhe die Unterlagen (Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid, Auszug Grundbuchamt) durchgehen und wie Eifelia es empfohlen hat, direkt den Dienststellenleiter schreiben.

Mikkey  14.01.2025, 18:38

Man muss sich allerdings darauf einstellen, dass irgendwann die Korrektur nebst Erstattung kommt und man das vom Käufer erhaltene Geld wieder zurückzahlen muss.

So ist bei uns das beim Verschenken einer Immobilie passiert . da dauerte das aber nur ein paar Monate.

WAD2020 
Beitragsersteller
 14.01.2025, 20:48

Welches Geld vom Käufer ist gemeint?

Eifelia  15.01.2025, 13:01
@WAD2020

Das Geld, was er Dir auf Grundlage des Vertragsinhalts (s. Beitrag WFWBinder) erstattet hat. Wenn Du nämlich die Abgaben von der Stadt zurückbekommen, wird gleichzeitig natürlich der Käufer aufgefordert, sie zu zahlen.

Es ist so, wenn Du Grundsteuerbescheide akzeptierst, also zahlst bekommst Du niemals Geld zurück. Auch wenn das ganze rechtswidrig war.

Das ist auch der Grund, das das FA nicht antwortet.

Du must also gegen Bescheide Einspruch erheben und alles sorgfältig dokumentieren. Alles per Einschreiben.


WAD2020 
Beitragsersteller
 14.01.2025, 13:03

Danke für die Antwort.

Grundsteuer wurde per Lastschrift eingezogen. Händisch habe ich keine Überweisung getätigt.

Die Dame der Gemeindeverwaltung meinte allerdings, dass die bezahlten Beträge erstattet werden rückwirkend, sobald die Korrektur stattgefunden hat.

WAD2020 
Beitragsersteller
 14.01.2025, 13:09
@WAD2020

Auch sagte sie "Bezahlen müssen Sie auf jeden Fall. Solange die Grundsteuerstelle des Finanzamtes die Korrektur nicht vornimmt, müssen Sie zahlen".

Ist schon frech.

Eifelia  14.01.2025, 16:01
@WAD2020

Natürlich wird die Grundsteuer erstattet, sobald der Einheitswert auf den 01.01. des Jahres, das auf das Jahr der Grundbuchberichtigung folgt, auf den Käufer fortgeschrieben ist. Dass es hier zu keiner Erstattung käme, wie @hildefeuer behauptet, ist schlicht falsch.

Ich würde es ggf erst nochmal telefonisch versuchen - und wenn das nichts nützt, den Vorgang mit dem Zusatz "über den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin* des Finanzamts" nochmal zuschicken, mit Kopien der beiden Schreiben, die per Einwurfeinschreiben geschickt wurden.

* den Namen sollte man im Webauftritt des Finanzamts finden.

WAD2020 
Beitragsersteller
 14.01.2025, 20:49
@Eifelia

Danke für den Tipp mit dem Dienststellenleiter

WAD2020 
Beitragsersteller
 15.01.2025, 10:11
@Petz1900

Ja gut, Gesetzeslage schön und gut... Grundbuchamt änderte am 02.12.2022 die Eigentümer. 2 Jahre und einen Monat später werden immer noch die ehemaligen Eigentümer zu Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Tolle Ämter... wenn ich genau so arbeiten würde, wäre ich wohl mehrmals meinen Job schon los.

Eifelia  15.01.2025, 13:03
@WAD2020

Ja, da kam halt die Grundsteuerreform dazwischen...