Notar und Maklerkosten und Grunderwerbsteuer als Werbungskosten absetzbar?


26.09.2022, 11:23

Die Immobilie ist eine Kapitalanlage und erwirtschaftet Mieteinnahmen 

3 Antworten

Die Anschaffungsnebenkosten, wie Makler, Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbucheintrag, gehören immer zu den Anschaffungskosten und sind, soweit sie zum Gebäude gehören, über die AfA (Absetzung für Abnutzung, auch Abschreibung genannt) abzugsfähig.

Und das gilt immer, auch für betriebliche genutzte Gebäude und Grundstücke, oder bei zur Vermietung genutzte Grundstücke von Privatpersonen.

Sofort abzugsfähig sind die Notar- und Grundbuchkosten, die mit der Finanzierung in Zusammenhang stehen, wie die Eintragungskosten für eine Grundschuld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Prinz89 
Beitragsersteller
 26.09.2022, 12:51

Vielen Dank, ich habe Ihre Antwort erst jetzt gesehen. Wenn ich das Ganze richtig verstehe:

Makler+Grunderwerbsteuer+Notar+Grundbucheintragung--> Sind absetzbar über AFA

Grundbucheintragungskosten+ dazugehörigen Notar kosten(Grundschuld)--> als Werbungskosten absetzbar?

wfwbinder  26.09.2022, 14:27
@Prinz89

Richtig, was zum Kauf gehört geht in die Anschaffungskosten = AfA

Was zur Finanzierung gehört geht in die Kosten, also Direktabzug in der Anlage V.

Rat2010  26.09.2022, 15:08
@Prinz89

Was zu den Finanzierungskosten gehört, sind Werbungskosten.

Nicht ganz unwichtig ist die Ergänzung von Eifelia. Wenn die Immobilie nicht auf Erbpachtgrund steht, entfällt ein Teil der Makler-, Grunderwerbsteuer-, Notar- und Grundbucheintragskosten ebenso wie ein Teil des Kaufpreises - und das können ja auch mal mehr als 50 % sein - auf den Grund und Boden. Dieser Teil erhöht die Abschreibungsbemessungsgrundlage/AfA nicht.

wfwbinder  26.09.2022, 16:50
@Rat2010

Deshalb schrieb ich ja auch:

und sind, soweit sie zum Gebäude gehören, über die AfA (Absetzung für Abnutzung, auch Abschreibung genannt) abzugsfähig.

Ist richtig so. Kannst diese Kosten auch nicht als Nebenkosten auf eventuelle Mieter umlegen.

Du liegst falsch!

Nur gewerbliche können das als Betriebskosten absetzen, Privatpersonen jedoch nicht!

Google hilft!

"Wenn Sie die Immobilie für die private Nutzung erwerben, sind die Kaufnebenkosten leider nicht steuerlich absetzbar. Allerdings können Sie sowohl die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Maklerkosten steuerlich absetzen, wenn Sie die Immobilie vermieten oder gewerblich nutzen."

https://exporo.de/wiki/kaufnebenkosten/


wfwbinder  26.09.2022, 11:35
Nur gewerbliche können das als Betriebskosten absetzen, Privatpersonen jedoch nicht!

Das ist falsch.

Auch bei betrieblich genutzten Grundstücken und Gebäuden, ebenso bei Grundstücken, die zur Vermietung dienen.

Nur die Kosten, die in Verbindung mit einer Finanzierung stehen sind sofort abzugsfähig.

Prinz89 
Beitragsersteller
 26.09.2022, 12:40
@wfwbinder

Also wie soll ich das ganze verstehen, hat das Finanzamt ein Fehler gemacht ? Darf ich die Kaufnebenkosten dieser Immobilie als Werbungskosten absetzen oder nicht? Was noch wichtig zu erwähnen ist, in Dezember wo ich die Immobilie gekauft habe, war Leerstand, erst nach übernahmein Februar 2022 gab es Mieteinahmen.

wfwbinder  26.09.2022, 14:29
@Prinz89

Trotzdem hast Du im Jahr 2021 ggf. Kosten für die Finanzierung, die sofort abgezogen werden können und wenn Die Übergabe in 2021 war, bekommst Du dort auch schon AfA angerechnet.

Eifelia  26.09.2022, 16:16
@Prinz89

Nein, das Finanzamt hat völlig Recht - Notar, Grunderwerbsteuer, Makler, Gerichtskosten sind alles Anschaffungsnebenkosten und nicht direkt absetzbar, nur anteilig über die Abschreibung des Gebäudes.

Nur die Finanzierungskosten wären direkt absetzbar (Notar für Grundschuldeintragung, Darlehenszinsen)

Rat2010  26.09.2022, 11:34

Was der Assistent bei Exporo schreibt ist Unsinn. Kaufnebenkosten erhöhen die Abschreibungsbessungsgrundlage.

Eifelia  26.09.2022, 12:35
@Rat2010

Exakt. Und da Grund und Boden nicht abgeschrieben wird, wirken sich die Kaufnebenkosten nur insoweit aus, als sie anteilig auf das Gebäude entfallen.

Prinz89 
Beitragsersteller
 26.09.2022, 11:21

Sorry ich müsste noch hinzufügen das die Immobilie nicht für den Eigennutz ist , sondern als Kapitalanlage und erwirtschaftet Mieteinahmen.

Alarm67  26.09.2022, 11:24
@Prinz89

Dann hast Du ja ebenfalls die Antwort!

"Allerdings können Sie sowohl die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Maklerkosten steuerlich absetzen, wenn Sie die Immobilie vermieten"

Vielleicht hast Du vergessen, dieses dem FA mittzuteilen!?

Rat2010  26.09.2022, 11:47
@Prinz89

Das weiß ja auch dein Sachbearbeiter beim Finanzamt. Und zählt die Kaufnebenkpsten (bis auf den zur Finanzierung gehörenden Teil) zurecht zu den Anschaffungskosten, die abgeschrieben werden. Was bei Exporo auf der Seite steht hat jedenfalls mit dem deutschen Recht nichts zu tun. Ich habe die schon angeschrieben und denke, dass dei das ändern.