Notar und Maklerkosten und Grunderwerbsteuer als Werbungskosten absetzbar?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Immobilie in Dezember 2021 gekauft und habe in 2021 auch paar Nebenkosten wie Notar und Makler bezahlt.
Als ich die Notarkosten und Maklerkosten von der Steuer als Werbungskosten absetzen wollte, kamm im Brief von Finazamt: "Makler- und Notarkosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten und sind nur im Wege der AFA abzugsfähig".
Ich dachte dass man diese Kosten als Werbungskosten absetzt oder liege ich da falsch?? Könnte mir jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus
Die Immobilie ist eine Kapitalanlage und erwirtschaftet Mieteinnahmen
3 Antworten
Die Anschaffungsnebenkosten, wie Makler, Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbucheintrag, gehören immer zu den Anschaffungskosten und sind, soweit sie zum Gebäude gehören, über die AfA (Absetzung für Abnutzung, auch Abschreibung genannt) abzugsfähig.
Und das gilt immer, auch für betriebliche genutzte Gebäude und Grundstücke, oder bei zur Vermietung genutzte Grundstücke von Privatpersonen.
Sofort abzugsfähig sind die Notar- und Grundbuchkosten, die mit der Finanzierung in Zusammenhang stehen, wie die Eintragungskosten für eine Grundschuld.
Was zu den Finanzierungskosten gehört, sind Werbungskosten.
Nicht ganz unwichtig ist die Ergänzung von Eifelia. Wenn die Immobilie nicht auf Erbpachtgrund steht, entfällt ein Teil der Makler-, Grunderwerbsteuer-, Notar- und Grundbucheintragskosten ebenso wie ein Teil des Kaufpreises - und das können ja auch mal mehr als 50 % sein - auf den Grund und Boden. Dieser Teil erhöht die Abschreibungsbemessungsgrundlage/AfA nicht.
Ist richtig so. Kannst diese Kosten auch nicht als Nebenkosten auf eventuelle Mieter umlegen.
Du liegst falsch!
Nur gewerbliche können das als Betriebskosten absetzen, Privatpersonen jedoch nicht!
Google hilft!
"Wenn Sie die Immobilie für die private Nutzung erwerben, sind die Kaufnebenkosten leider nicht steuerlich absetzbar. Allerdings können Sie sowohl die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Maklerkosten steuerlich absetzen, wenn Sie die Immobilie vermieten oder gewerblich nutzen."
Nur gewerbliche können das als Betriebskosten absetzen, Privatpersonen jedoch nicht!
Das ist falsch.
Auch bei betrieblich genutzten Grundstücken und Gebäuden, ebenso bei Grundstücken, die zur Vermietung dienen.
Nur die Kosten, die in Verbindung mit einer Finanzierung stehen sind sofort abzugsfähig.
Also wie soll ich das ganze verstehen, hat das Finanzamt ein Fehler gemacht ? Darf ich die Kaufnebenkosten dieser Immobilie als Werbungskosten absetzen oder nicht? Was noch wichtig zu erwähnen ist, in Dezember wo ich die Immobilie gekauft habe, war Leerstand, erst nach übernahmein Februar 2022 gab es Mieteinahmen.
Nein, das Finanzamt hat völlig Recht - Notar, Grunderwerbsteuer, Makler, Gerichtskosten sind alles Anschaffungsnebenkosten und nicht direkt absetzbar, nur anteilig über die Abschreibung des Gebäudes.
Nur die Finanzierungskosten wären direkt absetzbar (Notar für Grundschuldeintragung, Darlehenszinsen)
Was der Assistent bei Exporo schreibt ist Unsinn. Kaufnebenkosten erhöhen die Abschreibungsbessungsgrundlage.
Sorry ich müsste noch hinzufügen das die Immobilie nicht für den Eigennutz ist , sondern als Kapitalanlage und erwirtschaftet Mieteinahmen.
Das weiß ja auch dein Sachbearbeiter beim Finanzamt. Und zählt die Kaufnebenkpsten (bis auf den zur Finanzierung gehörenden Teil) zurecht zu den Anschaffungskosten, die abgeschrieben werden. Was bei Exporo auf der Seite steht hat jedenfalls mit dem deutschen Recht nichts zu tun. Ich habe die schon angeschrieben und denke, dass dei das ändern.
Vielen Dank, ich habe Ihre Antwort erst jetzt gesehen. Wenn ich das Ganze richtig verstehe:
Makler+Grunderwerbsteuer+Notar+Grundbucheintragung--> Sind absetzbar über AFA
Grundbucheintragungskosten+ dazugehörigen Notar kosten(Grundschuld)--> als Werbungskosten absetzbar?