Vater verstorben,2.Ehefrau steht allein im Grundbuch obwohl das Haus gemeinsam erwirtschaftet ist,ich bin das Kind aus 1. Ehe und soll jetzt nichts bekommen?
Kürzlich ist mein Vater verstorben. Auf Nachfrage meinerseits, wie es sich mit dem Nachlass verhält, sagte mir die jetzige Ehefrau meines Vaters, dass das Haus sowiso ihr gehöre, weil sie mit einer Erbschaft ihrer Tante das Haus ab bezahlt hätte. Allerdings weiß ich, das mein Großvater ( der Opa meiner Vaters) auch sehr viel in das Haus investiert hat. Geld sei keines Vorhanden und auch das Auto und alles andere läuft auf ihren Namen. Mein Vater hat mit dieser Frau eine gemeinsame Tochter und sie versucht schon immer alles, um mir nicht zukommen zu lassen. Ich wüsste gern ob ich eine Chance habe dagegen anzugehen.LG
2 Antworten
Du solltest als gesetzlicher Erbe ganz offiziell Auskunft über das Erbe verlangen.
Dazu hast Du gegenüber dem Erbschaftsbesitzer (die Witwe) das Recht gem. § 2027 BGB.
Das schließt auch ein, dass Dir berichtet wird, seit wann die Witwe lt. Grundbuch Alleineigentümerin war.
Dir steht ggf. ein "Pflichtteilergänzungsanspruch zu, wenn die Übertragung innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist.
Du bist auch berechtigt das Grundbuch einzusehen.
Wenn Sie die alleinige Eigentümerin ist, dann gehört das Haus nicht in die Erbmasse, die der Vater hinterlassen hat. Das dürfte auch im Sinne Deines Vaters gewesen sein, denn sonst hätte er nicht das Geld seines Vaters in das Haus gesteckt, ohne entweder einen Darlehensvertrag mit seiner Frau zu machen oder per Übertragung eines Grundstücksanteils Miteigentümer zu werden.
Nur, wenn Dein Großvater Deinem Vater das Geld geschenkt hat und dann Dein Vater das Geld per Investition in das Haus seiner Frau geschenkt hat und das noch nicht länger als 10 Jahre her ist, könnte ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bestehen.