Wohnungsreservierung verbindlich?
Habe von der Vonovia eine Wohnung angesehen und wollte diese auch eigentlich nehmen, habe daher ein Reservierungsformular unterschrieben und zurückgeschickt. In diesem steht, dass der Interessent verbindlich erklärt, dass er die Wohnung anmieten möchte. Jetzt habe ich jedoch unerwartet Rückmeldung bezüglich einer anderen Wohnung bekommen, die ich bevorzugen würde, habe außerdem die vielen schlechten Bewertungen entdeckt. Meine Frage ist jetzt, ob ich verpflichtet bin die Wohnung von Vonovia zu mieten.
5 Antworten
Hattest du zu dem Zeitpunkt einen Mietvertrag vorliegen? Falls nein ist vermutlich noch kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
Siehe meine Antwort und den Link in der folgenden Frage
https://www.finanzfrage.net/frage/vertrag-zustande-gekommen
Ggf. Könnte vonovia es aber auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Du kannst ja absagen mit der Begründung mit dem Vertragsentwurf an diversen stellen nicht einverstanden zu sein.
Nein ein Mietvertrag liegt mir noch nicht vor, danke schon mal!
Nur ein von beiden Seiten unterzeichneter Mietvertrag hat Gültigkeit. Sonst nichts.
Das ist ein Vorvertrag, er verpflichtet dich nicht dazu, die Wohnung zu übernehmen, hat häufig allerdings eine Klausel, das wenn du zurücktrittst, 1-2 Monatsmieten Absagegebühr fällig sind. Und ja diese Klausel währe wirksam.
In diesem steht, dass der Interessent verbindlich erklärt, dass er die Wohnung anmieten möchte.
Für welchen Zeitraum, soll diese "Interessebekundung" verbindlich sein? Wie lange soll ein Interessent daran gebunden sein?
Wie ist diese "Vereinbarung" konkret abgefasst?
Außerdem - inwieweit wären denn dort bereits die Vertragsbedingungen im einzelnen fixiert?
Hallo Lily, ich stecke gerade in genau der gleichen Situation wie du auch.
Wie ist es damals bei dir ausgegangen?
Es stehen lediglich Angaben zur Wohnung drin (Adresse, Größe, Kosten), ein Zeitraum ist nicht angegeben.