Übereinanderliegene Wohnungen mit Deckendurchbruch ohne Baugenehmigung möglich?
Moin!
Also: Wir haben zwei Wohnungen - die liegen übereinander in einem Mehrfamilienhaus. Sind beide bewohnt, also normaler Wohnraum. Nun wollen wir die zusammenlegen mit einem Durchbruch - der Statiker war da und hat festgestellt, dass die Statik OK ist. Also keine weiteren Baumaßnahmen erforderlich sind. Haben auch eine Skizze mit Lochgröße, und alle Maße für die Treppe... Auch der Vermieter ist einverstanden. Nun das Problem: Ich habe nun von einem Architekten gehört, das brauche *immer* eine Baugenehmigung - die haben wir aber nicht. Nun habe ich einfach "rumgegoogelt" und sowas gefunden wie "Geplante Nutzungsänderungen setzen fast immer eine Baugenehmigung voraus" Also meine Fragen:
1. Ist es denn überhaupt eine Nutzungsänderung, wenn beide Wohnungen von uns als Wohnraum angemietet sind?
2. Wenn es keine Nutzungsänderung ist, heißt das wir können dann doch einfach bauen?
Danke danke
1 Antwort
Der Deckendurchbruch könnte Einfluss auf die Statik haben, deshlab habt Ihr ja auch den Statiker gefragt. Aber davon weiß das Bauamt ja nicht, dass alles in Ordnung ist.
Daher muss das eben amtlich mitgeteilt werden und das passiert m.E. über einen Bauantrag.
Stell Dir einfach vor, dass du das Haus kaufen wolltest und die Baupläne ohne durchbruch kennst. Würdest du denken, dass alles in Ordnung ist, nur weil der Mieter der Wohnungen Dir sagt "wir haben einen Statiker gefragt, der meinste kein Problem."
Oder würdest Du es gern amtlich haben, damit nicht später mal das Bauamt kommt und sagt, dass es eine ungenehmigte Baumaßnahme war.