Kosten Sanierung nach Notariellem Kaufvertrag?
Es dreht sich um folgenden Sachverhalt, unsere Eigentumswohnung haben wir notariel Verkauft und der Kaufpreis ist auch bereits bezahlt worden. Dem neuen Käufer war bekannt das eine Balkonsanierung geplant aber noch in der Eigentumerversammlung zu abstimmung gebracht werden muss. Jetzt soll es bald eine schriftliche Abstimmunng geben. Sollten wir der Sanierung nun zustimmen weil wir ja noch offizielle Eigentumer sind, ist die frage wer dann die kosten der Sanierung zahlen muss. Wir oder der baldige Eigentümer? (Der neue Eigentümer besitzt schon eine Wohnung in unserem Haus weiss also genau bescheid.)
3 Antworten
Die Kosten für die Balkonsanierung müssen von dem neuen Eigentümer bezahlt werden.
Hierbei davon ausgehend dass im Kaufvertrag schon verankert ist wann das Eigentum Nutzen Lasten übergeht.
Da Sie schreiben Kaufpreis ist schon bezahlt liegt die Vermutung nahe dass Nutzen und Lasten auch schon auf den Käufer übergegangen sind.
Obwohl er noch nicht im Grundbuch Eigentümer ist - nur mit Auflassungsvormerkung.
Hier klar der neue Käufer muss zahlen.
Und deswegen sollte auch alleine der neue Käufer schriftlich sich äussern wenn die Eigentümerversammlung nach Übergang Nutzen Lasten erfolgt, wovon nun hier auszugehen ist.
Auf das beiden bekannte Thema wurde doch sicherlich im Kaufvertrag abschließend eingegangen.
Wann ist Übergang von Nutzen und Lasten? Ich vermute mal, nach Bezahlung des Kaufpreises oder jedenfalls sehr bald. Sicher nicht erst bei Eintragung des Käufers im Grundbuch (wäre sehr ungewöhnlich).
Wenn nicht anderweitig vereinbart, solltet ihr euch mit dem Käufer darüber unterhalten, was ihr bei der Abstimmung machen solltet oder ihm eine Vollmacht geben. Die Kosten sollte - wenn nicht anderweitig vereinbart - der Käufer tragen.
Ich würde diese Frage mit dem Käufer besprechen und dann so abstimmen, wie er es will. (Anders sollte man nicht abstimmen, weil man sich sonst ggf. schadenersatzpflichtig machen könnte!)
Noch besser: Du erteilst dem Käufer eine Vollmacht. Dann hat er auch das Stimmrecht über die gekaufte Wohnung und kann so abstimmen, wie er will.