Lebenslanges Wohnrecht – wer zahlt die Gartenpflege?

2 Antworten

Ich sehe das als nicht so einfach an.

Wenn es nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dann muss man es so sehen/entscheiden, wie bei einer Mietwohnung.

 im (kleinen) Gartenstück der Wohnung.

ES geht also nur um einen Teil des Gartens. Was ist mit dem anderen Teil des Gartens? gehört er zu einer, oder mehreren anderen Wohnungen?

Es ist ggf. analog zu den übrigen Kosten des Gartens zu entscheiden.

Auch wieder ein Beweis dafür, dass die Leute, die so ein Wohnrecht einräumen, an diese Details meist nicht denken, weil sie es für sich selbst für selbstverständlich halten, aber die anderen eben nicht wissen, was der für selbstverständlich hielt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

KaBe2021 
Beitragsersteller
 04.10.2021, 09:51

Herzlichen Dank für Ihren Beitrag!

Ich gebe Ihnen vollkommen Recht. Hier wurde leider überhaupt nichts zu Ende bzw. gründlich genug durchdacht. Obwohl sich die betreffende Person in bester Beratung befand – umso bitterer ... Lebenslanges Wohnrecht klingt erstmal gut, nur muss man es sich in Anbetracht der dennoch anfallenden Nebenkosten auch erstmal "leisten" können.

In der Tat handelt es sich nur um ein Teilstück eines Gartens. Andere Teile des Gartens gehören zu anderen Wohnungsbesitzern und es existiert – so mein Wissen – auch ein kleines Gartenstück in gemeinschaftlichem Besitz.

Ich hoffe, im direkten Gespräch mit dem hoffentlich bald feststehenden (neuen) Eigentümern (Stiftung/Testamentsvollstrecker) eine gute/faire Regelung zu finden.

KaBe

Wurde nichts Gegenteiliges bestimmt, gehen die Betriebskosten zulasten der Wohnberechtigten. Die Gartenpflege und der Baumschnitt gehören zu den Betriebskosten.


KaBe2021 
Beitragsersteller
 01.10.2021, 11:58

Erstmal vielen herzlichen Dank für die Antwort! Wo kann man das ggf. nachlesen? Ich hatte bislang die Informationen, dass zumindest der Baumschnitt eher zu den allgemeinen Instandhaltungskosten zählt ...