Lebenslanges Wohnrecht – wer zahlt die Gartenpflege?
Hallo,
meiner Mutter kommt im Rahmen eines Testaments ein Vermächtnis zu: Sie erhält lebenslanges Wohnrecht. Nun geht es a) um das Rasenmähen und b) den Beschnitt von Sträuchern und Bäumen im (kleinen) Gartenstück der Wohnung. Wie verhält es sich mit den Kosten für die Gartenpflege? Wer muss diese tragen – meine Mutter als lebenslang Wohnberechtigte oder der (neue) Eigentümer/Erbe ... vermutlich eine Stiftung bzw. ein Testamentsvollstrecker? Herzlichen Dank für eine hilfreiche Antwort!
2 Antworten
Ich sehe das als nicht so einfach an.
Wenn es nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dann muss man es so sehen/entscheiden, wie bei einer Mietwohnung.
im (kleinen) Gartenstück der Wohnung.
ES geht also nur um einen Teil des Gartens. Was ist mit dem anderen Teil des Gartens? gehört er zu einer, oder mehreren anderen Wohnungen?
Es ist ggf. analog zu den übrigen Kosten des Gartens zu entscheiden.
Auch wieder ein Beweis dafür, dass die Leute, die so ein Wohnrecht einräumen, an diese Details meist nicht denken, weil sie es für sich selbst für selbstverständlich halten, aber die anderen eben nicht wissen, was der für selbstverständlich hielt.
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag!
Ich gebe Ihnen vollkommen Recht. Hier wurde leider überhaupt nichts zu Ende bzw. gründlich genug durchdacht. Obwohl sich die betreffende Person in bester Beratung befand – umso bitterer ... Lebenslanges Wohnrecht klingt erstmal gut, nur muss man es sich in Anbetracht der dennoch anfallenden Nebenkosten auch erstmal "leisten" können.
In der Tat handelt es sich nur um ein Teilstück eines Gartens. Andere Teile des Gartens gehören zu anderen Wohnungsbesitzern und es existiert – so mein Wissen – auch ein kleines Gartenstück in gemeinschaftlichem Besitz.
Ich hoffe, im direkten Gespräch mit dem hoffentlich bald feststehenden (neuen) Eigentümern (Stiftung/Testamentsvollstrecker) eine gute/faire Regelung zu finden.
KaBe
Wurde nichts Gegenteiliges bestimmt, gehen die Betriebskosten zulasten der Wohnberechtigten. Die Gartenpflege und der Baumschnitt gehören zu den Betriebskosten.
Erstmal vielen herzlichen Dank für die Antwort! Wo kann man das ggf. nachlesen? Ich hatte bislang die Informationen, dass zumindest der Baumschnitt eher zu den allgemeinen Instandhaltungskosten zählt ...