Abbruch Kaufvertragsentwurf: Bauträger - Wer zahlt?
Hallo, ich interessiere mich eine Doppelhaushälfte über einen Bauträger zu kaufen. Nun wollte er von uns eine Entscheidung haben und die Unterlagen zum Notar versenden. Er hat unsere Ausweise an einen Notar seines Vertrauens weitergeleitet und ihn beauftragt. In paar Tagen sollen wir den Kaufvertragsentwurf bekommen. Bisher haben wir nichts unterschrieben, oder sonstiges.
Nun ist meine Frage: Was passiert, wenn ich das ganze abbrechen möchte? Wer zahlt am Ende?
Viele Grüße
3 Antworten
Normalerweise, was aber kein Muss ist, gibt der Käufer seinen Notar vor.
Der Notar wird vom Auftraggeber (Bauträger) bezahlt, es sei denn, in den (Vor)Verträgen vom Bauträger ist hierzu eine abweichende Regelung getroffen.
Aber Du schreibst:
"Nun wollte er von uns eine Entscheidung haben und die Unterlagen zum Notar versenden."
Selbst wenn in der Verträgen dazu nichts geregelt ist, könnte es sich, wenn der Bauträger aufgrund eures Verhaltens vom Zustandekommen eines Kaufvertrages ausgehen musste, um einen Vertrauensschaden handeln, von wegen "Treu und Glauben".
Dann habt ihr euch unter Umständen schadensersatzpflichtig gemacht.
Wenn Du nicht sicher bist, solltest Du verhindern, dass der Notar beauftragt wird.
Es könnte, je nach Konstellation, die Gefahr bestehen, dass Du den Notar zahlen musst.
Ich würde mir auch die Auswahl des Notars nicht aus der Hand nehmen lassen.
Also sage dem Bauträger, Du möchtest alle Unterlagen haben um dann einen Notar zu beauftragen.
Wenn Du vor Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrages abbrichst, kostet das nichts.
Danach, also sobald der Kauf vom Notar beurkundet wurde, wird es teuer. Für Dich.
Ja. Wenn der Bauträger den Entwurf in Auftrag gegeben hat (und das ist so üblich bei einem solchen Geschäft), dann zahlt das der Bauträger. Er hat das bestellt und deshalb zahlt er. Ausnahme: Wenn Du vorher schon eine Erklärung unterschreiben hast, nach der Du die Entwurfskosten im Falle des Nichtzustandekommens übernimmst.
Vielen Dank!
Bezahlt der Bauträger die Kosten für den Vertragsentwurf, da er ihn beauftragt hat?