Hallo Zusammen,

ich habe im Juli den Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung unterschrieben, die Kaufpreiszahlung hat auch bereits stattgefunden. Nun möchte ich in 3 Wochen gerne einziehen, jedoch bin ich im Grundbuch noch nicht als Eigentümerin eingetragen.

Meine Frage ist nun, darf ich die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausfüllen oder muss das der aktuelle Eigentümer noch tun?