Was ist wenn Mieter nicht ausziehen, wie läuft Räumungsklage?
Ich vermiete ein Haus möbliert mit Geschirr und Bettwäsche komfortable eingerichtetes 4 Zi- Einfamilienhaus als Ferienhaus. Vermietungsart nur für vorübergehenden Gebrauch, ich musste in 8 Jahren ca. 500 Absagen schreiben weil Interessenten länger mieten wollten. Für vorübergehenden Gebrauch sind nur 6 Monate Mietdauer gestattet, die Mieter fragten ob sie länger bleiben können. Ich musste verneinen und sagte wenn sie nichts passendes finden müssen sie nach 6 Monaten in eine andere Ferienwohnung es hat in der Gegend viele Ferienwohnungen.
Nachdem ich einen online-Juristen gefragt habe erfuhr ich dass die Gerichte streng sind, ich kann keine Verlängerung machen, ich müsse innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum wo meine Mietvertrag endet eine Mahnung senden und anschliessend eine Räumungsklage machen. Das Haus steht in Deutschland 3,5 km vor der Schweizer Grenze, der grösste Teil der Mieter für vorübergehenden Gebrauch ist in die Schweiz gezogen. Ich als Vermieterin wohne auch in der Schweiz.
Rechtschutzversicherung für Vermieter für das Gebäude in Deutschland kann ich keine machen, verschiedene deutsche Versicherungen sagten, ich müsste einen 2. Wohnsitz in Deutschland haben, das will ich unbedingt vermeiden, so muss ich Verfahren selbst zahlen, sollte es einmal ein Problem geben und die Mieter nicht ausziehen. Meine Schweizer Rechtsschutz hilft auch nicht, weil das Gebäude in Deutschland steht. Danke für Erklärung bezüglich Räumungsklage. Als Vermieter habe ich mehr Rechte mit meiner Vermietungsart, deshalb vermiete ich nicht unbeschränkt.
4 Antworten
Das was Du machst, empfinde ich als kritisch!!!
"Bei einem befristeten Mietvertrag ist das Wohnrecht der Mieter:innen auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Du musst als Vermieter:in bei einem Zeitmietvertrag allerdings eine Begründung für die Befristung vorweisen, wie beispielsweise eine umfassende Renovierung oder Eigenbedarf."
"Ein befristeter Mietvertrag wird dann ungültig, wenn keiner der drei Berechtigungsgründe existiert. Frühestens vier Monate vor Ablauf der vereinbarten Frist, muss der Vermieter dem Mieter mitteilen, ob die Berechtigungsgründe noch existieren und eine Verlängerung des Mietverhältnisses stattfinden kann."
Wenn sich nur einer Deiner Mieter ein wenig auskennt, könnte das so richtig schiefgehen!
Denn bekommen die dann recht, haben die automatisch einen unbefristeten Mietvertrag. Und dann ist da nichts mit Räumung!
Die Rechtsschutzversicherung für Vermieter würde Dir keinen Spaß machen weil die Prämien dort heftig sind. Gerade Rechtsschutzversicherungen kündigen oft schon nach dem ersten Schadensfall und dann bekommt man ohnehin nirgendwo anders mehr eine abgeschlossen.
Der Onlinejurist hat Dich ja nun informiert.
Da Du Dich in den Gepflogenheiten der deutschen Justiz nicht auskennst bleibt Dir nichts anderes, als die Räumungsklage über einen deutschen Anwalt erheben zu lassen und diesen selber zu bezahlen.
Wenn Du erwartest, dass das alles schnell geht wirst Du eine große Enttäuschung erleben. Prozesse ziehen sich manchmal über Jahre hin.
Was möchten Sie nun wissen? Einen juristischen Rat haben Sie ja online erhalten.
Ob man sich selbst für ausreichend kompetent hält, selbst eine Räumungsklage zu führen, oder nicht, dazu könnte ich hier allenfalls die Mutmaßung äußern, lieber nicht.