Was bedeutet Altersentlastungsbetrag beim Steuerbescheid?
IIch bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig mit Mieteinnahmen für ein Haus, welches ich als Ferienhaus vermiete. Seit 2016 habe ich das Haus. Ich wohne in der Schweiz.
Heute habe ich den Bescheid erhalten für die Steuererklärungsabgabe 2021. Ich weiss nicht, ob das Finanzamt die Zahlen richtig eingetragen hat, im Anhang ist ein Bild. Für 2021 spielt es keine Rolle, es geht mir jedoch um die nachfolgenden Jahre, deshalb möchte ich die Frage beantwortet haben.
In den Jahren 2016 bis 2020 (5 Jahre) wurde meine Absetzung für Abnutzung für Gebäude linear 2 % von den Anlagekosten akzeptiert, das wären 5600 Euro. Bei der vorliegenden Festsetzung ist von den Einnahmen abgezogen "ab Altersentlastungstungsbetrag Euro 760" eingetragen. Da das Einkommen unter dem Betrag liegt, wo ich Einkommenssteuern zahlen muss, ist es für diese Festsetzung nicht wichtig, jedoch 2022 ist das Einkommen höher und es spielt eine Rolle ob 2 % von den Alagekosten oder nur 760 Euro Altersentlastungsbetrag berechnet werden. Kann man eine lineare Abnutzung nur 5 Jahre lang geltend machen oder wie kommt das Finanzamt auf Euro 760? Einnahmen waren es 16'149 von Feriengästen, die inkl. NK bezahlten und die NK betrugen 7427 = 8722 Nettoeinnnahmen (Etwas von den NK muss nicht akzeptiert worden sein, ich habe noch 100 Euro für Putzmittel, Waschmittel für Bettwäsche, Kaffee, den ich zur Verfügung stellte abgezogen) . Hat das Finanzamt die Sache richtig gemacht mit diesen 760 Euro für Abnutzung? Baujahr des Hauses 2010, kommt es auf das Alter des Hauses an? Wer kennt sich mit Steuern aus?
1 Antwort
Sorry, wenn ich schmunzeln muss, aber:
Der Altersentlastungsbetrag hat mit DEINEM Alter zu tun, nicht mit dem des Hauses.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Altersentlastungsbetrag
Die Abschreibung müsste bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bereits abgezogen sein, die wird im Steuerbescheid nicht dargestellt. Kannst Du die Anlage V auch mal hier einstellen?
Dass der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erteilt wurde, hast Du gesehen? Sieh mal im Erläuterungsteil nach, ob da eine Nachfrage drin steht.
Noch mehr schmunzeln müsstest Du, wenn Du die vorherigen Fragen der Frau Schulstrasse lesen würdest (nein, lieber nicht). Als Schweizerin den Grundfreibetrag für eine vermietete Ferienwohnung zu beanspruchen, von diversen Steuerberatern abgelehnt zu werden, Mietverträge doppelt auszustellen - das muss man erstmal hinkriegen.
Man macht das Finanzamt nicht "aufmerksam", sondern man stellt einen Änderungsantrag und legt die korrigierte Anlage V vor. Oder man legt Einspruch ein.
Herzlichen Dank für die Erklärung im 2021 wurde ich 66, die Abschreibung wurde tatsächlich vergessen. Da der Bescheid unter Vorbehalt gesendet wurde, mache ich wahrscheinlich aufmerksam, dass die Abschreibung vergessen wurde.