Hallo,

ich möchte mein Elternhaus zu dem von einem Fachmann ermittelten Verkehrswert kaufen.

Sollte ein Elternteil ein Pflegefall werden und sie können diese Kosten nicht aufbringen, dann kann das Sozialamt einem bei einer Schenkung vor Ablauf der 10 Jahre Frist das Leben sehr schwer machen.

Wie ist dieser Fall, wenn ich als Kind meiner Eltern das Haus zum Verkehrswert kaufe?

Kann das Sozialamt mich beispielweise 5 Jahre nach dem Kauf zur Kasse bitten, sollte ein Pflegefall auftreten?

Vielen Dank.