Kann man eine Unterschrift, nach dem Tod, noch beglaubigen lassen vom Notar ?
Ich hätte eine Frage, hoffe auf Antworten. Meine Mutter ist verstorben, hatte zu Lebzeiten eine Vorsorgevollmacht mit Patietenverfügung erstellen lassen .Diese ist aber nicht vom Notar beglaubigt worden ,kann mit jetzt die Unterschrift beglaubigen lassen noch?
5 Antworten
Selbst wenn die Unterschrift echt ist hilft dir das nicht weiter, denn die Gesetzlichen Erben können so eine Vollmacht nach dem Tod kündigen. Wenn es jetzt also deine Geschwister oder der Mann deiner Mutter dieser Vollmacht wiedersprechen, dann ist sie ab sofort ungültig und du kannst keine Angelegenheiten mehr für deine Mutter klären, die Erbengemeinschaft entscheidet zusammen oder setzt einen neuen Verwalter ein.
Bist du Alleinerbe, nützt dir die Unterschrift auch nichts, denn dann kannst du als Erbe alles Veranlassen, die Vollmacht hat keinen Wert mehr.
Um die Echtheit zu beweisen/ zu bestätigen, ist ein Notar der falsche Ansprechpartner. Kann und darf dieser NICHT.
Hierfür benötigt man einen Sachverständigen, der die Unterschrift untersucht/abgleicht und dann die Echtheit bestätigt oder halt nicht
Erst aus Deinem Zusatz ist klar worum es gehen soll:
Es ist anscheinend notwendig zu belegen, dass die Unterschrift der verstorbenen Mutter echt ist.
Das ist aber nicht Aufgabe eines Notars. Der wird den Auftrag ablehnen. Die Echtheit einer Unterschrift wird durch Sachverständige erforscht und ggf bestätigt.
Nein. Das geht nicht.
Wenn die Vollmacht von der Mutter unterschrieben wurde, ist sie auch ohne Notar gültig. Sie gilt nur nicht für Immobiliengeschäfte, ..
Ein Notar beglaubigt nur eine vor seinen Augen geleistete Unterschrift.
Und wie bitte schön sollte ein Notar von deren Echtheit überzeugt werde. Derartige Dokumente sind dann in seiner Gegenwart zu unterschreiben.
Sorry,vielleicht falsch ausgedrückt meine Frage. Meinte damit die Unterschrift beglaubigen lassen ,das es tatsächlich von meiner Mutter ist.