Notarkosten von Hausübertragung steuerlich absetzbar?
Guten Tag.
Ich habe das Haus (Eigentum, ohne Vermietung) meiner Eltern überschrieben bekommen, ich selbst habe die Notarkosten dafür bezahlt. Kann ich diese in meiner Steuererklärung mit angeben? Wenn ja, wo genau?
Wird das dann als Schenkung bezeichnet? Muss ich etwas beachten? Ich habe gelesen, dass man dafür eine gesonderte Erklärung abgeben muss? Ich werde nirgends fündig, und habe leider (noch) keinen Steuerberater an der Hand.
1 Antwort
Wenn Du das Haus, wie Du schreibst, selbst nutzt, ist da nichts absetzbar.
Die Übertragung von Deinen Eltern auf Dich ist eine Schenkung, eine Anzeige ist aber entbehrlich, weil der Notar das sowieso an die Finanzbehörde meldet (§ 30 ErbStG).
Schenkungsteuer fällt an, wenn der schenkungsteuerliche Wert des Hauses mehr als 400.000 € (wenn nur von einem Elternteil geschenkt) bzw. 800.000 € (wenn zu je 1/2 von Vater und Mutter geschenkt) beträgt.